Drogenkarriere vom Teenager zum Gewaltverbrecher Einbrecher bedrohen Saarländer zu Hause mit abgesägter Schrotflinte

Saarbrücken · Erst eine abgesägte Schrotflinte, dann ein Messer. Nach dem Raubüberfall auf einen Saarländer in dessen Wohnung wurde einer der Täter zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

 Die modellhafte Nachbildung der Justitia neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel.

Die modellhafte Nachbildung der Justitia neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel.

Foto: picture alliance / dpa/Volker Hartmann

Der junge Mann auf der Anklagebank des Saarbrücker Landgerichts ist gerade einmal 23 Jahre alt. So wie er da sitzt im schwarzen T-Shirt mit bunten Aufdruck und grauer Jogginghose könnte er auch ein paar Jahre jünger sein. Besonders dann, wenn er redet, wirkt er wie ein ganz normaler Teenager mit all seinen Träumen, Hoffnungen und Ängsten. Dann ist nichts zu spüren vom dem drogenabhängigen Kriminellen, der zur Finanzierung seiner Sucht bei anderen Leuten einbricht und mitmacht, wenn ein Wohnungsinhaber mit einer Schrotflinte bedroht wird. Aber genau deshalb wurde der vorbestrafte Angeklagte nun wegen schweren Raubes und zwei Fällen von Einbruch zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis inklusive Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt.

Alle drei Straftaten ereigneten sich innerhalb von drei Tagen im August vergangenen Jahres. Damals war der 23-Jährige mit Bekannten im Raum Saarlouis/Dillingen unterwegs, um sich Geld für Drogen zu beschaffen. Er war hochgradig abhängig. Auslöser seiner Sucht war nach eigener Aussage der plötzliche Tod seiner Mutter in jungen Jahren gewesen. Damals, mitten in der Pubertät, habe er seine wichtigste Bezugsperson verloren und sei aus dem Ruder gelaufen. Erst habe er Haschisch konsumiert, später Aufputschmittel wie Amphetamin und Ecstasy. Die Drogen bestimmten immer mehr sein Leben. Am Ende ging es nur noch darum, immer mehr Nachschub zu bekommen. Tagelang habe er konsumiert, immer wieder. Bis es nicht mehr ging. Dann habe er sich hingelegt und geschlafen. Und wenn er aufwachte, begann das Ganze von vorne. Als junger Mann, so eine psychiatrische Sachverständige vor Gericht, habe der Angeklagte das relativ folgenlos wegestecken können. Wäre er zehn Jahre älter gewesen, dann würde er jetzt unter körperlichen und psychischen Spätschäden leiden, so die Gutachterin.

Die Sucht blieb dennoch nicht ohne Folgen. Der Angeklagte machte keine Ausbildung und hing herum. Geld und Drogen beschaffte er sich mit Straftaten wie Diebstahl und Betrug. Er kam für insgesamt rund eineinhalb Jahre ins Jugendgefängnis. Kurz nach seiner Entlassung ging es wieder los. Mitte August 2016 brachen der Angeklagte und ein Bekannter in ein Wohnhaus ein. Sie entwendeten mehrere Elektrogeräte und eine abgesägte Schrotflinte. Die Waffe funktionierte zwar nicht, wie die Einbrecher offenbar bei verschiedenen Testläufen herausfanden. Aber beim nächsten Einbruch war sie trotzdem mit dabei. Dieses Mal drangen der Angeklagte und zwei Bekannte in die Wohnung eines Saarländers aus dem Drogenmilieu ein, hielten ihm die Waffe vor und forderten „Material“ – also Drogen. Als der Betroffene sagte, er habe keine Drogen, griff einer der Männer zu einem Messer und hielt es ihm an den Hals. Das war dem 23-Jährigen dann doch zu viel. Er meinte sinngemäß „mach doch keinen Quatsch und leg das Messer weg“. Das funktionierte und die gefährliche Waffe war aus dem Spiel. Schließlich fanden die Einbrecher, wonach sie gesucht hatten und machten sich aus dem Staub. Die Beute reichte nicht lange. Der nächste Einbruch war fällig, dieses Mal in eine Kneipe, wo der Angeklagte und ein Bekannter Bargeld erbeuteten.

Die schwerste dieser drei Taten sei der Raubüberfall mit Schrotflinte und Messer, so die Richter. Alleine dafür verhängten sie gegen den 23-Jährigen eine Strafe von mehr als drei Jahren Haft. Es hätten unter anderen Vorzeichen auch bis zu zehn Jahre sein können, so die Vorsitzende. Aber das Geständnis des Angeklagten und seine Deeskalation vor Ort bei der Sache mit dem Messer wirkten deutlich strafmildernd. Insgesamt kam der junge Mann so auf eine Gesamtstrafe von viereinhalb Jahren Haft – während seine beiden Mittäter kürzlich jeweils zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden waren.

Den Großteil seiner Strafe kann der junge Mann nun in einer Drogentherapie verbringen. Dort kann er quasi zum zweiten Mal erwachsen werden. Denn nach Einschätzung der psychiatrischen Gutachterin ist er infolge des Todes seiner Mutter mehrere Jahre in seiner psychischen Entwicklung stehen geblieben. Das sei nicht ungewöhnlich beim Tod eines geliebten Menschen. Selbst bei Erwachsenen könne das Verarbeiten des Verlustes gut ein Jahr dauern. Und bei einem Jugendlichen in der wichtigen Prägephase der Pubertät könne dies zwei oder drei Jahre in der Entwicklung ausmachen. Fazit der Gutachterin und der Richter: Wenn es dem jungen Mann gelingt, sich auf seine zum Glück noch vorhandenen intellektuellen und persönlichen Fähigkeiten zu stützen, dann könnte eine positive Zukunft vor ihm liegen. „Leicht wird das nicht“, so die Vorsitzende Richterin: „Aber es lohnt sich.“

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