Urteil im Strafprozess Frau stirbt bei Streit in Perl: Bewährungsstrafe für den Nachbarn

Saarbrücken · Tödliche Gewalt nach einer alltäglichen Situation: Er fährt sein Auto aus der Garage, sie kommt mit den Einkäufen nach Hause. Es gibt Streit. Und am Ende liegt sie leblos im Steingarten eines Nachbarhauses.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Oliver Dietze

Wegen fahrlässiger Tötung einer Nachbarin hat das Landgericht Saarbrücken einen 53 Jahre alten Luxemburger zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis mit Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte beim Ausparken seines Autos auf der Straße Streit mit der 52 Jahre alten Frau von schräg gegenüber bekommen. Es gab ein Handgemenge. Dabei wurde die Frau bewusstlos und so schwer verletzt, dass sie zwei Tagen später in einer Klinik an den Folgen starb.

Fazit der Richter: „Aus einer Lappalie hat sich ein Geschehen entwickelt, das zum Tod eines Menschen und zu viel Leid bei den Angehörigen geführt hat.“ Im Einzelnen: Seit dem Jahr 2001 habe der Angeklagte mit seiner Frau in dem Neubaugebiet in Perl gelebt. Zunächst hätten sie ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn von schräg gegenüber gehabt. Aber das habe sich mit der Zeit völlig gedreht zu einem höchst angespannten nachbarschaftlichen Verhältnis inklusive wechselseitiger Strafanzeigen. Dieses sei am 13. November 2017 gegen 17.30 Uhr eskaliert. Damals habe der Angeklagte seinen Mercedes Geländewagen aus der Garage gefahren. Gleichzeitig sei die Nachbarin mit Einkaufstüten, Tasche und Schirm zu Fuß von der Arbeit gekommen.

Aus irgendeinem Grund habe sich die Frau provoziert gefühlt – vielleicht kam das Auto zu schnell, vielleicht versperrte es ihr den Weg. Jedenfalls habe sie ihre Taschen abgestellt und laut schimpfend mit der Hand gegen die Beifahrerseite des Autos geschlagen. Der Angeklagte sei ausgestiegen, um sie zur Rede zu stellen. Daraufhin – so die Richter weiter – habe die Frau Steine aus dem Steingarten eines Nachbarn genommen und auf das Auto sowie den Mann geworfen. Er sei am Auge verletzt worden und habe sich gewehrt. Bei dem anschließenden Gerangel seinen beide in den Steingarten gefallen. Dort habe der Angeklagte die Frau auf dem Boden fixiert, er habe dabei auch mit einer Hand gegen ihren Mund gedrückt. Und schließlich habe er sie mit seinem Gewicht auf dem Knie gegen ihren Brustkorb gedrückt. Diese Haltung habe er beibehalten, bis die Frau sich nicht mehr rührte. Erst da habe er von ihr abgelassen.

Unterdessen rief die Frau des Angeklagten die Polizei. Als die Beamten kamen, lag die Nachbarin noch immer im Steingarten. „Die simuliert nur“, soll der Angeklagte gesagt haben. Aber das stimmte nicht. Die 52-Jährige hatte einen Herz-Kreislaufstillstand. Sie konnte wiederbelebt werden, starb aber zwei Tage später an den Folgen der Unterversorgung ihres Gehirns mit Sauerstoff. Laut Gutachten der Rechtsmedizin war die Frau bei der Fixierung auf dem Boden bewusstlos geworden. Gleichzeitig habe sie bei dem Gerangel eine Verletzung an der Lippe erlitten, die nach innen blutete. Dieses Blut sickerte in die Luftröhre und blockierte die Atemwege. Das passierte völlig geräuschlos. Weil die Frau bewusstlos war, hatte sie keinen Würgreflex mehr. So kam es zum letztlich tödlichen Herz-Kreislauf-Stillstand.

Fazit der Richter: Der Angeklagte habe den Tod der Nachbarin mit Sicherheit nicht gewollt. Er habe gedacht, sie simuliert. Und als er seinen Fehler nach dem Eintreffen von Polizei, Feuerwehr und Notarzt erkannt habe, sei er erschüttert gewesen. Dennoch sei das das Ganze im Ergebnis ein Fall von fahrlässiger Tötung. Der Mann habe sich zwar gegen die Angriffe der Frau wehren dürfen, das sei Notwehr gewesen. Aber die Grenzen der Notwehr seien im Lauf der Ereignisse überschritten worden. Auf keinen Fall habe der Mann die Frau so lange auf dem Boden fixieren und liegen lassen dürfen. Dies habe den Tod der 52-Jährigen verursacht. Dafür sei der Angeklagte zu bestrafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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