Freispruch für „Osmanen“: Verdacht des Drogenhandels nicht bestätigt

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat einen 29 Jahre alten Deutschen vom Vorwurf des illegalen Handels mit Drogen und Medikamenten freigesprochen. Der einschlägig vorbestrafte Mann gilt als Mitglied der „Osmanen“ - einer bundesweit aktiven rockerähnlichen Gruppe, die sich selbst als Box-Club versteht.

Die Anklage hatte dem 29-jährigen Saarländer ursprünglich vorgeworfen, eine illegale Medikamentenlieferung aus der Schweiz mit 387 Ampullen Testosteron und 52 Schachteln Potenzmittel organisiert zu haben. Außerdem soll er angeblich drei Mal jeweils 200 Gramm Amphetamin auf Kommissionsbasis an einen Mitbeschuldigten weitergegeben haben. Die Medikamente und Teile der Drogen waren bei verschiedenen Aktionen von der Polizei entdeckt und bei Mitbeschuldigten sichergestellt worden.

Die Vorwürfe gegen den Angeklagten als vermeintlichen Hintermann ließen sich am Ende des mehrtägigen Strafprozesses jedoch nicht bestätigen. Ein solcher Freispruch hatte sich bereits am ersten Prozesstag abgezeichnet, als alle möglichen Tatbeteiligten von ihrem Recht auf Schweigen Gebrauch gemacht hatten. Daraufhin wurde der Angeklagte Mitte Januar nach rund fünf Monaten in Untersuchungshaft freigelassen und kam als freier Mann zu den Folgeterminen vor dem Landgericht (wir berichteten). Der 29-Jährige erhält nun Haftentschädigung - mindestens in Höhe von 25 Euro pro Tag im Gefängnis.

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