Rund 411 000 Euro von der Firma abgezweigt Frühere Buchhalterin von Villeroy & Boch wegen Untreue verurteilt

Saarbrücken/Merzig · Eine Ex-Mitarbeiterin von V&B hat den Merziger Fliesenhersteller um 411 000 Euro geprellt. Sie leitete die Firmengelder auf Privatkonten um. Das Ganze ging lange Zeit gut und fiel erst nach vier Jahren auf.

 Der Zugriff auf fremdes Geld verlockt oft zu Straftaten. Symbolfoto.

Der Zugriff auf fremdes Geld verlockt oft zu Straftaten. Symbolfoto.

Foto: dpa/Jens Wolf

Wegen Untreue in 28 Fällen hat das Landgericht Saarbrücken eine 51 Jahre alte Frau zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die französische Staatsangehörige hatte als kaufmännische Angestellte des Merziger Fliesenherstellers Villeroy & Boch zwischen 2011 und 2014 insgesamt rund 411.000 Euro von Firmenkonten abgezweigt. Das Geld landete auf Privatkonten in Frankeich.

Gericht: Gelegenheit macht Diebe

Die Angeklagte hatte zum Prozessauftakt vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dabei schilderte sie im Detail, wie sie über Jahre ihre besondere Vertrauensstellung als Gruppenleiterin in der Buchhaltung bei V&B zur Untreue im großen Stil ausnutzte. Diese Form der „Tatbegehung war offenbar relativ einfach möglich“, so das Fazit der Vorsitzenden Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung: „Und wenn etwas leicht ist, dann wird es auch gemacht.“ Dies sei der altbekannte Satz: „Gelegenheit macht Diebe.“

Angeklagte zuständig für französische Kunden

Im Tatzeitraum zwischen 2011 und 2014 betreute die Angeklagte als damalige Debitorenleiterin in erster Linie französische Kunden des Fliesenherstellers. Sie machte dies wegen ihrer Sprachkenntnisse weitgehend alleine. Als Verantwortliche durfte sie auch die Stammdaten der Kunden im Firmensystem bearbeiten und pflegen. Sie konnte dort auch Bankverbindungen neu anlegen. Das tat sie auch. Und so wurde das französische Privatkonto eines Bekannten ihrer Mutter zu einem vermeintlichen Firmenkonto bei diversen Kunden von Villeroy & Boch.

Unterlagen zu Bonuszahlungen und Kontodaten manipuliert

Diese Großkunden/Zwischenhändler erhielten abhängig vom erzielten Umsatz Bonus-Gutschriften vom Fliesenhersteller. Dazu gab es Listen, in denen die jeweiligen Bonus-Prozente bei bestimmten Umsätzen abzulesen waren. Die Boni konnten gutgeschrieben oder auf Aufforderung überwiesen oder ausgezahlt werden. Die Angeklagte war für die Abwicklung dieser Bonuszahlungen der französischen Großkunden zuständig. Sie fingierte entsprechende Auszahlungswünsche und veranlasste die entsprechenden Bonuszahlungen gemäß Bonusliste.

Firmengeld landet auf französischem Privatkonto

Die von der 51-Jährigen vorbereiteten Unterlagen gingen in die Buchhaltung und an die für die entsprechenden Überweisungen zuständigen Mitarbeiter von V&B. Diese sahen keinen Grund zur Sorge und veranlassten die Überweisung gemäß Bonus-Liste auf ein im System gespeichertes Firmenkonto. Und schon landete das Geld nicht bei der französischen Firma sondern auf dem französischen Privatkonto im Umfeld der Angeklagten. Dabei ging es um Beträge in der Größenordnung zwischen 67.499,52 Euro und 2.392,00 Euro. Diese wurden anschließend nach und nach in runden Beträgen abgehoben.

Verdacht der Geldwäsche im Nachbarland

Diese für Privatleute ungewöhnlichen Bankgeschäfte fielen 2015 im Nachbarland auf. Daraufhin wurden dort die Spezialermittler für Geldwäsche im Umfeld der Familie der Angeklagten aktiv. Sie analysierten 23 Überweisungen des Merziger Unternehmens auf das französische Privatkonto und fünf verdächtige Einreichungen von Firmenschecks auf Konten der Familie. Die französischen Ermittler informierten anschließend über ihre zwischenstaatlichen Kanäle das Bundeskriminalamt (BKA). Das BKA gab den Fall an die Behörden im Saarland weiter. Mit der Liste der auffälligen Geldflüsse aus Frankreich fuhren die saarländischen Polizeibeamten zu V&B nach Merzig.

Villeroy und Boch wurde von der Polizei informiert

Das Unternehmen war völlig überrascht, so die Aussage einer Ermittlerin. Man habe vor Ort die spätere Angeklagte bis dahin als vertrauensvolle und zuverlässige Mitarbeiterin angesehen. Aber nun wurden die betriebsinternen Prüfer und Buchhalter bei V&B aktiv. Anhand der Höhe der jeweiligen Beträge und der Zahlungsdaten rekonstruierten sie Stück für Stück jeden einzelnen Fall. Die Spur führte zu der heute 51 Jahre alten Debitorenleiterin. Ihr wurden insbesondere die Veränderungen der Kontodaten in den Stammdaten der Kunden bei V&B zum Verhängnis. Diese waren offenbar automatisch gespeichert und dokumentiert worden.

Buchhalterin wurde nach den Taten fristlos entlassen

Daraufhin wurde die 51-Jährige fristlos entlassen. Sie hat bei V&B ein Schuldanerkenntnis unterschrieben. Außerdem lastet eine Hypothek über 400.000 Euro auf ihren Haus in Frankreich. Und auch das Landgericht hat in seinem Urteil einen Wertverfall in Höhe der Schadenssumme von 411.000 Euro angeordnet. Mit diesen Maßnahmen sollen die Regreßansprüche von V&B oder französischer Großkunden gegen die Angeklagte so weit wie möglich abgesichert werden.

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