Urteil nach Schlägerei in Saarbrücken Fünfeinhalb Jahre Knast für Fußtritt gegen Kopf eines Bewusstlosen

Saarbrücken · Die Justiz greift durch. Ergebnis: Wer bei einer Schlägerei gegen den Kopf eines Opfers tritt, das auf dem Boden liegt, der verübt ein versuchtes Tötungsdelikt. Das bedeutet Knast. Auch wenn der Täter noch zur Schule geht und bei den Eltern wohnt.

 Ein Justizbeamter schließt einen jungen Häftling in seinen Haftraum ein - gestelltes Symbolfoto.

Ein Justizbeamter schließt einen jungen Häftling in seinen Haftraum ein - gestelltes Symbolfoto.

Foto: picture-alliance/ dpa/Peter Endig

Das Landgericht Saarbrücken hat einen 20 Jahre alten Serben aus dem Saarland nach einer Schlägerei vor einer Diskothek in Saarbrücken wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte mit voller Wucht gegen den Kopf eines Mannes getreten, der bewusstlos vor ihm auf dem Boden lag. Ein Mitangeklagter hatte das Opfer zuvor niedergeschlagen. Der Schläger ist 22 Jahre alt und Deutscher. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Das 35 Jahre alte Opfer der beiden Männer wurde am Kopf so schwer verletzt, dass es dauerhaft zu einem Schwerstpflegefall geworden ist.

Die Tat ereignete sich im Juni vergangenen Jahres mitten in der Landeshauptstadt. Sie gehört zu einer Reihe von Gewaltdelikten von jungen Männern mit Migrationshintergrund, die damals für Schlagzeilen sorgte und eine Diskussion über die Sicherheit in Saarbrücken angestoßen hat. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen kannten sich der ältere Angeklagte und das spätere Opfer schon länger. Der 35-Jährige war demnach Türsteher in einer Diskothek in Saarbrücken und soll dem 22-Jährigen dort den Eintritt verwehrt haben. Sobald sich die beiden dann wieder zufällig in der Stadt trafen, habe es verbalen Streit gegeben. So auch am Morgen des 16. Juni auf dem Beethovenplatz. Dabei soll der 22-Jährige den Türsteher aggressiv angegangen sein, woraufhin der 35-Jährige ihm einen Schlag versetzt habe.

Im Anschluss habe der spätere Angeklagte Unterstützung in einer Shisha-Bar gesucht. Gemeinsam mit drei weiteren Personen habe er den 35-Jährigen vor einer Diskothek in der Innenstadt angesprochen. Was dann geschah, das fasste der Vorsitzende Richter in der mündlichen Begründung des Urteils so zusammen: Der angeklagte 22-Jährige habe zu dem späteren Opfer gesagt, dass man reden wolle. Daraufhin gingen alle weg von anderen Leuten und zur Seite. Das sei ein Hinterhalt gewesen, den der Angeklagte ausgenutzt habe, um zuzuschlagen. Wohl mit dem Ellbogen habe er dem 35-Jährigen einen massiven Schlag gegen Kopf und Kinn versetzt. Ein Knock-Out. Der Mann sei sofort bewusstlos geworden und ungebremst mit dem Hinterkopf auf dem Boden aufgeschlagen. Damit - so das Zwischenfazit der Richter - habe der 22-jährige Angeklagte einer gefährliche Körperverletzung verübt und das Leben des Opfers gefährdet.

Als der Mann bewusstlos auf dem Boden lag, sie plötzlich und ohne ersichtlichen Grund auch der 20-jährige Angeklagte aktiv geworden. Der ehemalige Fußballer und Football-Spieler wog damals rund 120 Kilo, war noch Schüler und lebte bei seiner Familie. Und er tat das Unfassbare, so die Richter. Wohl aus einer Mischung von alkoholischer Enthemmung und der Dynamik der Ereignisse habe sich eine „leider oft typische Eskalation“ ergeben. Der junge Mann habe ein/zwei Schritte Anlauf genommen und mit voller Wucht gegen den Kopf des bewusstlosen Mannes getreten. Durch diese Gewalt habe der 35-Jährige ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Seine Schädelplatte brach.

Fazit der Richter: Wer einem vor ihm liegenden Menschen mit voller Wucht gegen den Kopf trete, der wisse, dass er damit töten kann. Wenn er trotzdem zutrete, dann nehme er den Tod seines Opfers zumindest billigend in Kauf. So sei es auch im konkreten Fall gewesen. Der jüngere Angeklagte habe einen versuchten Totschlag verübt und sei dementsprechend zu bestrafen. Ein einziger Fußtritt hat demnach aus dem bis dahin ganz normalen, unauffälligen Schüler einen Schwerverbrecher gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des 20-Jährigen wird dagegen wohl Revision einlegen.

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