Strafprozess am Landgericht Nach Messerattacke vor Saarbrücker Bahnhof: Haft für 18-Jährigen

Saarbrücken · Wie sicher ist Saarbrücken? Nach dem Messerangriff eines jungen Syrers auf einen Flüchtling aus Afghanistan kochte die politische Diskussion hoch. Jetzt wurde der junge Syrer zu einer Haftstrafe verurteilt.

 Hauptbahnhof Saarbrücken: Auf dem Gelände vor dem Gebäude soll ein junger Mann einen anderen niedergestochen haben.

Hauptbahnhof Saarbrücken: Auf dem Gelände vor dem Gebäude soll ein junger Mann einen anderen niedergestochen haben.

Foto: Matthias Zimmermann

Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Saarbrücken einen jungen Flüchtling aus Syrien zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Nach Feststellung der Richter hat der 18 Jahre alte Mann am Abend des 16. Februar 2018 in der Nähe des Saarbrücker Hauptbahnhofs einen gleich alten Flüchtling aus Afghanistan mit einem Messer angegriffen und mit zwei Stichen in den Oberkörper lebensgefährlich verletzt. Der Verletzte brachte sich auf der Wache der Bundespolizei im Bahnhof in Sicherheit. Er kam ins Krankenhaus und musste notoperiert werden. Ohne Operation hätten die Stiche tödlich sein können.

Politische Diskussion über Sicherheit in Saarbrücken

Im Vorfeld der Tat sollen mehrfach junge Männer aus Syrien und Afghanistan vor Ort aneinander geraten sein, woraufhin Beamte der Bundespolizei erstmals aktiv werden mussten. Diese öffentlich sichtbaren Szenen und die brutale Messerattacke sorgten anschließend für eine lebhafte politische Diskussion über die Sicherheit in der Landeshauptstadt, die bis heute bei jedem ähnlichen neuen Vorfall erneut aufkeimt. Dabei fordert die SPD-geführte Rathausspitze regelmäßig eine höhere Polizeipräsenz in Saarbrücken, während das CDU-geführte Innenministerium mit Blick auf die aktuelle Personalnot bei der Polizei in Zugzwang gerät. Die für die Sicherheit im und direkt am Bahnhof zuständige Bundespolizei verhängte dort zeitweise ein Waffenverbot, das auch das Mitführen von Messern untersagte.

Mit 15 Jahren von Syrien nach Deutschland zum Arbeiten

Diese politischen Folgen der Tat spielten vor dem Landgericht praktisch keine Rolle. Dort ging es darum, den konkreten Fall aufzuklären und im Fall einer Verurteilung des Angeklagten eine angemessene Strafe zu finden. Der junge Mann stammt nach eigener Aussage aus einer kinderreichen Familie und kam im Alter von 15 Jahren 2015 mit einem Onkel nach Österreich. Dann sei er allein weiter nach Deutschland zu Verwandten. Diese hätten ihn in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Aber die Wohngruppe, das Taschengeld, die Schule und der Deutschkurs seien nicht das gewesen, was er sich erhofft habe.

Der junge Mann, der in Syrien angeblich sechs Jahre zur Schule gegangen und bei einem Schmied als Helfer gearbeitet haben soll, habe in Deutschland arbeiten wollen. Er habe Geld verdienen wollen, um es seinen Eltern und seinen drei kleineren Geschwistern nach Syrien schicken zu können. Also sei er aus der Wohngruppe weggelaufen und ins Saarland gekommen. Hier ging er in die Landesaufnahmestelle nach Lebach und meldete sich unter einem anderen Namen und mit einem anderen Geburtsdatum, das ihn drei Jahre älter machte.

Verbale und körperliche Angriffe aus Frustration?

Also musste ein medizinisches Gutachten klären, wie alt der Angeklagte nun wirklich ist. Ergebnis: Der junge Mann sei noch nicht ausgewachsen, sein ursprünglich angegebenes Alter von heute 18 Jahren sei plausibel. Damit war Jugendstrafrecht auf die Tat vom Februar 2018 anwendbar. Damals waren im Umfeld des Hauptbahnhofs mehrfach junge, arabisch sprechende Männer aus verschiedenen Ländern in kleineren Gruppen unterwegs und gerieten aneinander. Warum? Es dürfte eine Mischung aus geplatzten Träumen, Perspektivlosigkeit, Drogen, Alkohol und Frustration bei den Angreifern gewesen sein. Diese Mischung puschte sich wohl hoch und führte zu verbalen sowie körperlichen Auseinandersetzungen mit Schlägen und Tritten. In diesem Zusammenhang soll der Angeklagte dem späteren Opfer bereits gedroht haben, er werde ihn umbringen. Die Angegriffenen riefen die Bundespolizei und die Lage schien sich zu beruhigen.

Eine sinnlose, überflüssige und brutale Tat

Rund eine Stunde nach dem letzten Vorfall trafen sich einige Mitglieder der beiden Gruppen wieder. Darunter waren das spätere Opfer der Bluttat und ein Bekannter. Sie wollten von den anderen offenbar wissen, warum sie so aggressiv gewesen seien. Dabei - das sagt der Angeklagte - seien die Afghanen aggressiv geworden und hätten angegriffen. Er habe sich daraufhin mit dem Messer gewehrt. Ganz anders schilderten dies die beiden anderen jungen Männer aus Afghanistan als Zeugen vor Gericht. Sie berichteten, wie der eine von ihnen plötzlich mit voller Wucht von hinten angegriffen worden sei. Er habe einen Stich im Oberkörper gespürt und sich umgedreht. Dann habe ihn ein zweiter Stich von vorne getroffen. Die Ergebnisse der Gerichtsmedizin bestätigten diesen Ablauf der Tat. Demnach war der erste Stich in den Rücken des Opfers so massiv, dass er durch die dicke Kleidung hindurch einen Riss im Schulterblatt verursachte. Das passe nicht zu einer angeblichen Notwehrsituation, so das Fazit der Richter. Der ganze Angriff sei sinnlos und überflüssig gewesen, geprägt von großer Brutalität und Rücksichtslosigkeit. Ein Fall von gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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