Strafurteil nach tödlichem Brand Einbrecher legte Feuer in Wohnhaus: Rentner (71) aus Ensdorf gestorben

Ensdorf/Saarbrücken · Ein Saarländer hat offenbar Feuer gelegt, um einen Einbruch zu vertuschen. Bei dem Brand starb ein Rentner. Jetzt wurde der Einbrecher wegen Brandstiftung mit Todesfolge verurteilt.

 Feuerwehrmann mit Atemschutz in einem ausgebrannten Zimmer. Symbolfoto.

Feuerwehrmann mit Atemschutz in einem ausgebrannten Zimmer. Symbolfoto.

Foto: picture alliance / dpa/Robert Schlesinger

Wegen Brandstiftung mit Todesfolge hat das Landgericht Saarbrücken einen 43 Jahre alten Saarländer zu 14 Jahren Haft verurteilt. Der alkohol- und drogenabhängige Mann soll außerdem eine Entziehungstherapie machen.

Einbruch beim Nachbarn aus Geldnot

Nach Feststellung der Richter war der Angeklagte am Abend des 11. Februar 2018 in die Wohnung eines Nachbarn im gleichen Mehrparteienhaus in Ensdorf eingebrochen, als der Wohnungsinhaber auf der Arbeit war. Durch den Einbruch wollte der mehrfach vorbestrafte Mann sich offenbar Geld zur Finanzierung seiner Sucht beschaffen. Aus der Wohnung entwendete er mehrere Elektrogeräte. Danach habe der Angeklagte Feuer gelegt, um seine Spuren zu verwischen und das Gebäude verlassen.

Feuer sollte Spuren der Tat verwischen

In dem Zimmer griffen die Flammen um sich und verwüsteten das aufgebrochene Appartement im Hochparterre. Dabei entwickelte sich extrem starker und hochgiftiger Rauch, der durch die geborstenen Fenster nach Außen strömte. Dort löste sich der giftige Qualm aber nicht einfach in Luft auf. Wie in einem Kamin zog er nach oben. In der ersten Etage lag das Appartement des 71 Jahre alten Mitbewohners. Dessen Fenster war offen. Und der giftige Rauch zog hinein in die Wohnung des Rentners. Der Mann erlitt eine schwere und tödliche Rauchvergiftung. Eine weitere Nachbarin (32) wurde im Zuge des Feuers verletzt. Die anderen Bewohner des Hauses konnten unverletzt auf die Straße flüchten.

Vorstrafe wegen versuchten Mordes bei Überfall

Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Er wohnte seit Ende 2016 in dem großen Haus mit elf Ein-Zimmer-Appartements. Zuvor hatte er eine mehrjährige Haftstrafe wegen versuchten Mordes bei einem Überfall zur Beschaffung von Geld für Drogen verbüßt. Auch in seinem neuen Zuhause in Ensdorf gab es Probleme. Ende Februar sollte der 43-Jährige seine Ein-Zimmer-Wohnung verlassen. Der Vermieter hatte ihm wegen Verstößen gegen die Hausordnung gekündigt.

Diebesbeute bringt Ermittler auf die Spur des Angeklagten

Schon kurz nach dem tödlichen Brand geriet der 43-Jährige ins Visier der Strafverfolger. Unversehrte Elektrogeräte aus dem abgebrannten Appartement im Hochparterre hatten die Ermittler auf die Spur des Angeklagten geführt. In seinem Umfeld waren eine Sony Playstation, ein Laptop und ferngesteuerte Modelle eines Hubschraubers, eines Autos sowie eines Quadrocopters entdeckt worden. Der 43-Jährige konnte deren Herkunft nicht erklären und kam daraufhin in Untersuchungshaft. Seine Verurteilung wegen eines Eigentumsdeliktes schien damit von Anfang an relativ wahrscheinlich zu sein.

Technischer Defekt oder Brandstiftung als Ursache

Ob der Angeklagte zudem wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt werden würde, das war die entscheidende Frage des an mehreren Tagen im August und im September terminierten Strafprozesses. Der Verteidiger des 43-Jährigen machte dabei von Anfang an klar, dass er seinem Mandanten nicht in der Verantwortung für das Feuer sieht. Er betonte, dass sich ein technischer Defekt als Ursache für den Brand nicht ausschließen lasse.

Der Oberstaatsanwalt und die Richter sahen den Fall nach der mehrtägigen Beweisaufnahme mit mehreren Zeugen und Gutachtern in einem anderen Licht. Sie waren am Ende davon überzeugt, dass der 43-Jährige den Brand gelegt habe, um die Spuren seines Einbruchs zu vertuschen. Damit habe er fahrlässig den Tod seines 71 Jahre alten Nachbarn verursacht. Das sei ein Fall von Brandstiftung mit Todesfolge und Wohnungseinbruch. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat angekündigt, dass er Revision einlegen wird.

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