Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht Homburger Uniklinik: Richter weisen Klage von früherem Chefarzt ab

Saarbrücken/Homburg · Ein wegen Bestechlichkeit verurteilter Medizin-Professor will 300.000 Euro Schadensersatz von der Universitätsklinik. Er wirft seiner früheren Arbeitgeberin Mobbing und Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte vor.

 Operationstermine gegen Bargeld. So lautete einer der Vorwürfe gegen einen Medizin-Professor an der Uni-Klinik in Homburg. Symbolfoto.

Operationstermine gegen Bargeld. So lautete einer der Vorwürfe gegen einen Medizin-Professor an der Uni-Klinik in Homburg. Symbolfoto.

Foto: dpa/A3817 Tobias Hase

Das Oberlandesgericht des Saarlandes hat in zweiter Instanz die Zivilklage eines früheren Direktors der Klinik für allgemeine Chirurgie gegen die Universitätsklinik in Homburg abgewiesen. Das hat eine Gerichtssprecherin auf Anfrage bestätigt. Der Medizin-Professor hatte von seiner früheren Arbeitgeberin mindestens 300.000 Euro Schadensersatz wegen angeblicher Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte, Mobbings und Verletzung der Fürsorgepflicht gefordert.

Er wirft der Klinik vor, dass sie angebliche Unregelmäßigkeiten in seiner Arbeit dem Gesundheitsministerium gemeldet habe. Im Anschluss daran habe er seinen Beamtenstatus aufgegeben, sei wegen Bestechlichkeit sowie Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und habe in einem anderen Land von vorne anfangen müssen. Dies habe ihn viel Geld gekostet. Daran sei die Klinik schuld.

Zivilrichter sehen keinen Anspruch auf Schadensersatz

Das Landgericht und nun auch das Oberlandesgericht wiesen die Klage des Arztes auf Schadensersatz ab. Aus Sicht der Zivilrichter ist allein der Ex-Chefarzt verantwortlich für den Bruch in seiner beruflichen Laufbahn. Der Mediziner habe in seinem Strafprozess über seinen Verteidiger ein entsprechendes Geständnis abgelegt. Er habe zugegeben dass er zwischen 2004 und 2012 gesetzlich versicherte Patienten ohne entsprechende Wahlleistungsvereinbarung operiert und bevorzugt behandelt habe. Dafür habe er im Gegenzug Bargeld von den Patienten erhalten. Deshalb sei er 2014 vom Landgericht Saarbrücken wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Uniklinik meldete Unregelmäßigkeiten völlig zu Recht

Nach Feststellung der Richter des Oberlandesgerichts ist diese Verurteilung die Folge des Tuns des früheren Chefarztes. Nachdem entsprechende Unregelmäßigkeiten bekannt geworden seien, habe die Leitung der Universitätsklinik völlig zu Recht das zuständige Gesundheitsministerium informiert. Das habe Strafanzeige erstattet, woraufhin die Rechtspflege ordnungsgemäß ihre Arbeit gemacht habe. Ansprüche des Mediziners auf Schadensersatz ergäben sich daraus nicht.

Streitgespräch mit anderem Chefarzt war kein Mobbing

Das gelte auch für andere Punkte, die der Ex-Chefarzt kritisiert habe, beispielsweise Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten mit Kollegen und Vorgesetzten. Dazu die Vorsitzende Richterin in der mündlichen Verhandlung Mitte März: In einem der Schriftsätze des Rechtsanwaltes des Mediziners werde eine Auseinandersetzung  mit einem anderen Chefarzt der Klinik geschildert. Der habe das Abrechnungssystem des Kollegen kritisiert und als hochproblematisch eingestuft. Dabei soll auch die Rede davon gewesen sein, dass dieses System dem Betroffenen beruflich  „noch das Genick brechen werde“. Womit der andere Chefarzt im Ergebnis mit seinen Vorwürfen Recht gehabt habe, so die Vorsitzende Richterin. Mobbing sei dies aber nicht. Und einen Anspruch auf Schadensersatz könne es ebenfalls nicht begründen.

Medizin-Professor wird aktuelles Urteil wohl nicht akzeptieren

Ähnlich sei es auch mit Blick auf die Kritik des Mediziners daran, dass er vor der Erstattung der Strafanzeige nicht förmlich angehört worden sei. So etwas müsse ein Dienstherr zwar eigentlich machen. Aber im konkreten Fall habe es im Vorfeld diverse Gespräche und Schreiben der Verwaltung gegeben. Außerdem hätten Kollegen ihn zur Rede gestellt. Vor diesem Hintergrund sei zweifelhaft, ob im Vorfeld der Anzeige noch etwas zu klären gewesen sei. Danach habe die Justiz ihre Arbeit gemacht. Dass der Medizin-Professor die bisherigen Ergebnisse dieser Arbeit akzeptieren wird, ist nach Einschätzung von Prozessbeobachtern unwahrscheinlich. Er wird wohl eine Überprüfung des aktuellen Urteils aus Saarbrücken beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe anstreben.

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