Homburger will eine Bohrmaschine klauen – Wilde Verfolgungsjagd im Supermarkt

Saarbrücken/Homburg · Was für eine blöde Idee: Ein Mann (32) will im Supermarkt eine Bormaschine klauen und steckt sie mit Verpackung in seine Hose. Er fällt auf, sprüht den Leuten Pfefferspray über und haut ab. In seinem Strafprozess drohten ihm nun mindestens fünf Jahre Knast wegen räuberischen Diebstahls.

 Symbolfoto.Location:Dresden

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Foto: Arno Burgi (dpa-Zentralbild)

Ein 32 Jahre alter Mann aus Homburg, der eher wie ein sympathischer Junge und weniger wie ein Schwerverbrecher wirkt, ist vor dem Landgericht ganz knapp einer mehrjährigen Haftstrafe entgangen. Eigentlich hatte der Angeklagte zwar nur eine Bormaschine für 99 Euro in einem Supermarkt klauen wollen. Aber aus dem Diebstahl wurde Ende Januar 2016 großes Kino. Am Ende waren sechs Leute verletzt und zwei Polizisten stellten den Dieb gewaltsam an einer mehrspurigen Hauptstraße in der Innenstadt. Die Bormaschine fiel auf die Straße und in den Hosentaschen des 32-Jährigen steckten das Pfefferspray und ein Messer. Daraufhin musste der Mann jetzt wegen Verdachts des schweren, bewaffneten räuberischen Diebstahls vor Gericht. Das ist ein Delikt der Schwerstkriminalität, bei dem im Fall einer Verurteilung mindestens fünf Jahre Haft fällig werden. Das wäre ganz schön viel für eine Bormaschine gewesen. Aber so weit kam es dann doch nicht. Nach der Aussage des Angeklagten und der Vernehmung der Zeugen und Verletzten ließ sich der Vorwurf der Schwerstkriminalität nicht mehr halten. Der Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und muss nicht ins Gefängnis.

Der 32-Jährige stammt aus guten Verhältnissen, hat einen Beruf gelernt und darin gearbeitet. Aber irgendwie lief es nicht richtig rund, Drogen und zwei Verurteilungen zu Geldstrafen kamen dazu - und Anfang 2016 hatte der junge Mann keine Arbeit, kein Geld und Hartz IV bekam er auch nicht. Vor Gericht berichtete er, dass er damals im Bus auf die Idee zu dem Diebstahl gekommen sei. Er habe Leuten zugehört, die erzählten, dass man in besagtem Supermarkt gut klauen könnte. Also sei er am Abend des 27. Januar hin und habe die Bormaschinen als mögliche Beute ausgewählt. Er steckte eine davon mit der Verpackung vorne in seine weite Skihose. Dann versuchte er noch eine weitere Bormaschine mit Verpackung dort unterzubringen. Aber das klappte nicht und fiel einem Mitarbeiter des Supermarktes auf.

Als der Angeklagte die Kassenzone passierte, ohne die Bormaschine in seiner Hose zu bezahlen, wurde er vom Leiter des Supermarktes und zwei Mitarbeitern erwartet und gebeten, mit ihnen zum Büro zu gehen. Der Angeklagte folgte den Männern. Wenn er das weiter getan hätte, dann wäre es für ihn nun vor Gericht mit etwas Glück lediglich um einen Diebstahl und eine mögliche Geldstrafe gegangen. Heftiger wäre es bereits gewesen, wenn jemand das Messer in seiner Tasche entdeckt hätte. Dann hätte allein wegen der Gefährlichkeit einer solchen Waffe bei Begehung einer Straftat bereits eine Haftstrafe gedroht. Aber der Angeklagte ging nicht mit in das Büro des Supermarktes.

Der Mann wollte nach eigener Aussage "nur weg". Also habe er zu dem Tierabwehrspray gegriffen, das er immer in der Tasche habe, weil er viel mit seinem Hund unterwegs sei. Mit dem Pfefferspray habe er einmal rund gesprüht und die Männer teils direkt im Gesicht getroffen. Beim Weglaufen stürzte er über einen Ständer mit Luftballons. Er rappelte sich auf, sprühte noch zwei Mal rund in Richtung seiner Verfolger und lief weg. Die drei Mitarbeiter des Supermarktes blieben zurück. Sie waren teils ins Gesicht getroffen worden, bekamen kaum Luft und die Augen tränten. Ebenso wie drei Besucher des Supermarktes litten sie unter anderem unter Übelkeit. Eine Frau, die das Gas eingeatmet hatte, bekam Angst, weil sie an einen Angriff mit Giftgas dachte. Unterdessen flüchtete der Angeklagte. Die Polizei entdeckte ihn auf einem Parkplatz. Er lief wieder weg, rannte über eine mehrspurige Straße und wurde schließlich gewaltsam zu Boden gebracht.

Fazit der Staatsanwältin, des Verteidigers und der Richter: Das Ganze sei letztlich doch kein Fall der Schwerstkriminalität. Der Angeklagte habe mit seinem Gewaltausbruch im Supermarkt nicht die Beute schützen wollen. Er habe fliehen wollen. Also werteten die Richter die Taten nicht als räuberischen sondern lediglich als bewaffneten Diebstahl nebst gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen sowie Nötigung. Sie verurteilten den Angeklagten zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung. Außerdem muss er 140 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, eine Drogentherapie machen und den sechs Verletzten, bei denen er sich persönlich entschuldigt hat, insgesamt 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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