Strafprozess am Landgericht Junger Mann will seiner Mutter helfen – Und wird dabei zum Räuber

Saarbrücken · Das war knapp: Haarscharf sind zwei junge Männer vor Gericht einer mehrjährigen Haftstrafe entgangen. Sie hatten versucht, mit einer Gaspistole und einem Schlagstock eine vermeintliche Geldforderung einzutreiben.

 Der Blick aus einer Gefängniszelle. Symbolfoto.

Der Blick aus einer Gefängniszelle. Symbolfoto.

Foto: dpa/Horst Ossinger

Wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung hat das Landgericht Saarbrücken zwei junge Männer aus dem Landkreis Neunkirchen zu jeweils zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die beiden Angeklagten sind heute 19 und 27 Jahre alt. Sie hatten vor Gericht zugegeben, dass sie im Dezember 2016 ein Ehepaar in dessen Haus überfallen und bedroht hatten.

Mutter hatte angeblich Geld zu bekommen

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ging es den beiden Beschuldigten und einem weiteren, gesondert verfolgten Mittäter darum, für die Mutter des 19-Jährigen einen Betrag von 500 Euro einzutreiben. Aus damaliger Sicht der Angeklagten soll die Frau darauf einen Anspruch in Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten gehabt haben. Angeblich hatte die Mutter mit einer gestohlenen Scheckkarte diverse Geschäfte getätigt. Als die Sache aufflog und sie deshalb strafrechtlich verurteilt wurde, machte sie dafür das besagte Ehepaar verantwortlich. Deshalb sollten die Eheleute ihrer Meinung nach 500 Euro zahlen.

Sohn und zwei Kumpels wollen Schulden eintreiben

Daraufhin machten der Sohn der Frau und zwei Bekannte sich auf den Weg zu dem Ehepaar. Laut Anklageschrift schlugen sie ein Glaselement an der Tür von dessen Haus ein und konnten so in das Anwesen hinein. In der Küche hätten sie die Eheleute gefunden. Dort habe der 19-Jährige mit einer (ungeladenen) Gaspistole in der einen und einem Schlagstock in der anderen Hand die 500 Euro gefordert. Zur Untermauerung seiner Forderung habe er mehrfach mit dem Stock gegen die Küchentür und den Küchentisch geschlagen.

Gaspistole, Messer und Drohungen für Leib oder Leben

Unterdessen hätten der 27-Jährige und der weitere Mittäter, dem wohl demnächst der Prozess gemacht werden wird, sich eher im Hintergrund gehalten. Gewissermaßen als eine Art Rückendeckung für den 19-Jährigen. Aber das Ehepaar konnte nicht zahlen. Es erklärte sich aber bereit, das Geld bald zur Verfügung zu stellen. Daraufhin sei das Trio gegangen. Wobei der 19-Jährige noch gedroht haben soll, dass er nächste Woche wieder komme. Und wenn er dann kein Geld erhalte, werde er den Mann und die Frau umbringen.

Kopfschütteln im Strafprozess vor Gericht

Aber so weit kam es nicht. Polizei und Staatsanwaltschaft übernahm den Fall und fast eineinhalb Jahre nach der Tat saßen die Männer auf der Anklagebank des Landgerichts. Beide legten Geständnisse ab. Sie leben zwischenzeitlich in geordneten Verhältnissen und haben Arbeit. Einer von ihnen ist kürzlich Vater geworden. Und beide können über die völlig unsinnige Aktion von damals aus heutiger Sicht nur noch den Kopf schütteln. All dies wirkte im Ergebnis deutlich strafmildernd. Weshalb gegen beide unter dem Strich eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren verhängt wurde. Als Bewährungsauflage müssen sie – abhängig von ihren Einkommensverhältnissen und ihrem Tatbeitrag – 3000 Euro beziehungsweise 1500 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen.

Fall von Schwerkriminalität mit milder Strafe

Damit beide Angeklagte nun nicht denken, dass sie ja eigentlich an jenem Tattag nicht besonders viel gemacht haben, redete der Vorsitzende Richter ihnen bei der Urteilsbegründung ins Gewissen. Er machte den jungen Männern deutlich, dass ihre Tat von damals der Schwerkriminalität zuzuordnen ist: „Wir sind hier in einem Bereich, wo das Gesetz bei einer vollendeten Tat für einen Erwachsenen eine Haftstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren vorsieht.“ Das sei derselbe Strafrahmen wie bei einem Totschlag. Nur beim Vorliegen besonderer Gründe könne der vorgesehene Strafrahmen auf eine Strafe zwischen einem und zehn Jahren Haft reduziert werden. So wie im vorliegenden Fall geschehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort