Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs Mann missbrauchte die kleine Tochter seiner Lebensgefährtin

Saarbrücken · Schlimme Sache: Im Sommer 2017 überraschte eine Mutter ihren Lebensgefährtin mit ihren kleinen Tochter auf dem Schlafsofa. Sie rief die Polizei. Jetzt wurde der Mann wegen sexuellen Missbrauchs des Kindes zu einer Haftstrafe verurteilt.

 Sexueller Missbrauch in der Familie zerstört Vertrauen. Symbolfoto.

Sexueller Missbrauch in der Familie zerstört Vertrauen. Symbolfoto.

Foto: picture alliance / dpa/Daniel Bockwoldt

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat das Landgericht einen Mann aus dem Saarland zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Nach Feststellung der Richter hat der Angeklagte im Sommer 2017 die damals neun Jahre alte Tochter seiner Lebensgefährtin zu Hause auf einem Schlafsofa missbraucht.

Der Angeklagte sagt: So etwas mache ich nicht

Die Richter stützten ihr Urteil auf die Aussagen des kleinen Mädchens, das per Videoschaltung als Zeugin gehört worden war, und auf weitere Indizien wie spezielle DNA-Spuren. Der 33-Jährige hatte sich vor Gericht auf Erinnerungslücken nach dem Konsum von Alkohol am Tag der Tat berufen. Er könne sich an den Abend nicht mehr richtig erinnern. Er sei irgendwie plötzlich wach geworden, als seine Lebensgefährtin im Zimmer stand und laut herum schrie. Aber ein Kind missbrauchen? Dazu der Angeklagte sinngemäß: „Das kann nicht sein. So etwas mache ich nicht.“

Mutter entdeckte Mann und kleine Tochter auf dem Sofa

Die Mutter des kleinen Mädchens hatte den Mann und ihre kleine Tochter am späten Abend des 3. Juli auf dem Schlafsofa entdeckt, als sie von der Arbeit nach Hause kam. Sie bekam offenbar eine Art Schreianfall und rief außerdem die Polizei. Die Beamten kamen sofort, sicherten erste Spuren und befragten die Anwesenden. Dabei berichtete das Kind, wie der 33-Jährige sie sexuell bedrängt habe. Es sei zu wechselseitigen Berührungen im Intimbereich gekommen. Der Angeklagte musste daraufhin in Untersuchungshaft.

Tochter bestätigt Vorwürfe per Videovernehmung

Vor Gericht kam es nun maßgeblich auf die Aussage des kleinen Mädchens an. Um dem Kind eine Aussage in Anwesenheit des Angeklagten zu ersparen, wurden Bild und Ton der Neunjährigen per Videoübertragung aus einem anderen Raum in den Sitzungssaal übertragen. Die kleine Zeugin bestätigte dabei ihre früheren Aussagen in wesentlichen Punkten.

Rechtsmedizin analysiert DNA-Spuren am Angeklagten

Diese Angaben des Mädchens zu dem sexuellen Übergriff wurden außerdem durch Spuren der Tat untermauert, so die Richter. Konkret gehe es um DNA-Spuren des Kindes am Geschlechtsteil und an der Hand des 33-Jährigen. Diese seien von der Rechtsmedizin untersucht, analysiert und eingeordnet worden. Demnach seien solche Spuren in der Regel nicht zu erwarten, wenn man einfach nur zusammenlebt. Sie seien allerdings erklärbar durch einen kurz zuvor erfolgten, intensiven Kontakt zwischen dem Mann und dem Kind.

Richter von der Schuld des Mannes überzeugt

Fazit der Richter: Vor diesem Hintergrund sei die Tat dem Mann „zweifelsfrei nachgewiesen“. Der Angeklagte habe bei dem sexuellen Übergriff die Vertrauensstellung als Lebensgefährte der Mutter der Neunjährigen ausgenutzt. Er sei für das Mädchen wie ein Vater gewesen. Und dieses Vertrauen, dieses Zutrauen des Kindes habe er an jenem Abend zerstört.

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