Messerstecher vom Bahnhofscafé muss hinter Gitter

St. Wendel/Saarbrücken · Es fing als Nachbarstreit über zu laute Musik an. Dann stieß ein 34-Jähriger mit einem Klappmesser zu. Nun wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt


Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht in Saarbrücken einen 34 Jahre alten Mann aus St. Wendel zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte am Morgen des 8. Septembers 2016 im Bahnhofscafé von St. Wendel einem früheren Nachbarn ein Klappmesser in den Oberkörper gestochen. Der Betroffene (23) erlitt eine etwa drei Zentimeter tiefe Stichverletzung, die genäht werden musste aber nicht konkret lebensgefährlich war.

Nach Feststellung der Richter hatte der 34-Jährige zum Zeitpunkt der Tat "wohl keinen Tötungsvorsatz". Deshalb habe sich der ursprüngliche Anklagevorwurf des versuchten Mordes zwar nicht bestätigt. Allerdings sei das "sehr rücksichtslose Vorgehen" des Angeklagten strafschärfend zu berücksichtigen. Seine Tat in aller Öffentlichkeit sei geprägt von der "Erniedrigung und Demütigung" eines anderen Menschen. Sie sei kein isolierter Akt gewesen, sondern der Schlusspunkt eines sich stetig steigernden Konfliktes und Nachbarstreites.

Das Ganze habe in einem Mietshaus in St. Wendel angefangen. Dort lebten der 23-Jährige und seine Ehefrau zeitweise eine Etage über dem späteren Angeklagten. Der habe sich regelmäßig über angeblich zu laute Musik aus der Wohnung der Eheleute beschwert. Und eines Tages habe es dort an der Wohnungstür gekracht - weil der Nachbar die Tür mit einem Baseballschläger eingeschlagen habe. Daraufhin musste der 34-Jährige zwar eine Geldstrafe wegen Sachbeschädigung zahlen. Aber der Streit ging nach Aussage der Zeugen weiter. So habe der physisch überlegene Nachbar dem deutlich kleineren Mann ins Gesicht geschlagen und ihm mehrfach gedroht - auch nachdem das Ehepaar bereits in einem anderen Haus wohnte. Daraufhin erwirkte das Paar vor einem Zivilgericht eine Einstweilige Verfügung gegen den Ex-Nachbarn, wonach dieser sich den beiden nicht nähern darf.

Aber auch das nützte nichts. Am Tattag sah der Angeklagte die Eheleute im Bahnhof von St. Wendel. Der Mann und die Frau gingen in die dortige Bäckerei, um einen Café zu trinken. Als sie an einem Tisch saßen, kam der frühere Nachbar herein. Er setzte sich dem Ehepaar gegenüber und meinte sinngemäß "Wie wollen wir die Sache klären." Aber der 23-Jährige habe keine Antwort gegeben, so die Strafrichter. Er sei ängstlich gewesen und habe gehofft, den Vorfall durch Nichtstun aus der Welt zu bringen. Vergeblich. Nun habe der Angeklagte dem jüngeren Mann ein Briefcouvert auf den Kopf geschlagen. Eine physische Provokation. Aber der Mann hinter seinem Café habe immer noch nicht reagiert. Also habe der Angeklagte weiter eskaliert, sein Klappmesser aus der Tasche genommen und einmal zugestochen. Auch darauf habe der Ex-Nachbar, der nur an einen Faustschlag glaubte, nicht reagiert. Schließlich sei der Angeklagte gegangen. Erst dann hätten die Betroffenen reagiert. Und die Ehefrau des Verletzten habe zu ihm gesagt: "Du blutest ja."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort