Mutmaßlicher Tippgeber der Folter-Einbrecher muss in Haft

Saarbrücken · Die brutalen Einbrüche in zwei Häuser allein stehender Männer beschäftigen weiterhin die Justiz im Saarland. Nachdem mehrere der Einbrecher bereits zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden sind, stand nun ihr mutmaßlicher Tippgeber vor Gericht.

 SymbolbildLocation:Karlsruhe

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Foto: Uli Deck/dpa

Das Landgericht hat einen 43 Jahre alten Albaner wegen Verabredung zu zwei Raubüberfällen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Feststellung der Richter hatte der Angeklagte sich in seiner Pizzeria in Saarbrücken mit dem Chef einer Bande von Einbrechern getroffen und ihm zwei Tipps gegeben, wo besonders große Beute zu machen sei.

Die Einbrecherbande sei darauf spezialisiert gewesen, nachts in Wohnhäuser einzubrechen, wenn die Bewohner zu Hause sind. Mit Gewalt und Drohungen wurden die Opfer dann zur Preisgabe ihrer Geldverstecke gezwungen. Auf den Tipp des Angeklagten hin habe die Truppe zwei ältere Männer ins Visier genommen. Beide hätten alleine in eher unscheinbaren Häusern gelebt. Niemand hätte hinter deren Fassaden große Reichtümer erwartet. Aber nach Auskunft des Angeklagten hätten die Bewohner dort angeblich Bargeld in der Größenordnung von 80 000 und 300 000 Euro gehortet.

Daraufhin seien die Einbrecher, die fast alle aus dem früheren Jugoslawien stammen, im September und im November 2013 nachts in die beiden Häuser eingestiegen. Dabei wurden die Bewohner jeweils überwältigt, gefesselt und gefoltert. Dem einen Mann wurden dabei mit einem Messer die Sehnen in zwei Fingern abgeschnitten. Dem anderen Mann wurden mit einem Messer Schnittwunden zugefügt; außerdem wurde seine Haut mit einem Bügeleisen verbrannt. Beide Opfer offenbarten ihre Geldverstecke. Von der Beute - die nicht so hoch war, wie jeweils erwartet - habe der Angeklagte einen Anteil von 40 000 Euro bekommen, so das Gericht.

Der 43-Jährige hat dies und jegliche Beteiligung am Tun der Folter-Einbrecher von Anfang an bestritten. Er habe mit all dem nichts zu tun. Er sei unschuldig und werde von "falschen Zeugen und falschen Aussagen" aus dem Kreis der Einbrecher belastet.

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