Mutter (46) klaut vier Paar Schuhe: Dann versprüht sie Pfefferspray

Saarbrücken/Losheim · Glück für eine Frau aus dem Nordsaarland. Nachdem sie Schuhe für 200 Euro geklaut und ihre Verfolger mit Pfefferspray besprüht hat, muss sie nicht ins Gefängnis. Sie wurde vom Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

 SymbolbildLocation:Karlsruhe

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Foto: Uli Deck/dpa

Wegen Diebstahls mit Waffen, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung hat das Landgericht eine Frau aus dem Nordsaarland zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Die 46-Jährige hatte zuvor gestanden, dass sie Ende März 2014 in einem großen Schuhhaus in Losheim am See vier paar Schuhe im Wert von 200 Euro gestohlen hatte. Die Frauenschuhe der Größe 36 seien für sie selbst und ihre drei Töchter gewesen. Sie habe sie in dem Geschäft in einen Korb gesteckt und den Laden verlassen, ohne zu bezahlen. In Höhe der Kassenzone sei der Alarm losgegangen, und sie sei weggelaufen. Mit dabei sei ihre Stieftochter (32) gewesen. Die habe aber von dem Diebstahl nichts gewusst, ganz wo anders in dem Geschäft gestanden und sei erst auf Zuruf mit ihr davongelaufen.

Aber die Flucht der teils einschlägig vorbestraften Frauen klappte nicht reibungslos. Eine Passantin und ein Passant versuchten Mutter und Stieftochter zu bremsen. Die Passantin hielt die 46-Jährige fest. Die versuchte sich loszureißen und bekam dabei Hilfe von der Stieftochter. Aber die Passantin ließ nicht los. Daraufhin griff die 46-Jährige zu dem Pfefferspray, das sie schon in dem Laden dabei gehabt hatte, und sprühte der Verfolgerin eine Ladung ins Gesicht. Auch der daneben stehende Mann wurde getroffen, außerdem wurde sein T-Shirt zerrissen. Die Verfolger gaben auf, blieben mit tränenden Augen zurück und mussten medizinisch versorgt werden.

Währenddessen suchten Mutter und Stieftochter das Weite. Zunächst fand sich von ihnen keine Spur. Aber dann gingen bei der zuständigen Polizeiwache zwei anonyme Hinweise auf die beiden Frauen ein. Die Polizisten schauten in die Akten, fanden teils ältere Fotos von Mutter sowie Stieftochter und zeigten die Bilder den Augenzeugen der Tat. Zwei von ihnen erkannten die beiden Frauen eindeutig wieder. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen beide wegen Verdachts des räuberischen Diebstahls. Mutter und Stieftochter hätten demnach gemeinsam die Diebesbeute mit Gewalt sichern müssen. Das wäre eine schwere Straftat mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis. Dafür ist nicht mehr das Amtsgericht in der Region sondern das Landgericht in Saarbrücken zuständig.

Dort ließ sich jetzt aber der Anklagevorwurf in seiner ursprünglichen Form nicht bestätigen. So hatte die Mutter vor Gericht ausgesagt, dass es ihr beim Einsatz des Pfeffersprays gar nicht um die Schuhe gegangen sei. Die Schuhe habe sie ja auch auf der Flucht in den Wald geworfen. Aber in dem Korb mit den Schuhen sei auch ihr Geldbeutel gewesen. Den habe sie verteidigen wollen. Ähnlich äußerte sich die Stieftochter. Sie habe von dem Diebstahl gar nichts gewusst, und ihrer Mutter weder dabei noch beim Einsatz von Gewalt helfen wollen. Sie habe lediglich versucht, ihre Mutter von den Verfolgern wegzuziehen. Beide Frauen entschuldigten sich zudem bei den Verletzten. Fazit der Richter: Die Aussagen der Angeklagten seien nicht zu widerlegen. Und eine vorsätzliche Beteiligung der Stieftochter sei nicht nachweisbar. So weit sie versucht habe, ihre Stiefmutter von den Verfolgern wegzuziehen, sei das nicht strafbar. Dafür, dass die 32-Jährige mehr als das getan habe, fehlten eindeutige Beweise. Die Stieftochter sei freizusprechen.

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