Mutter und Baby sterben bei Autounfall: Vater soll in Haft

Neunkirchen/ St. Ingbert · Vor fast einem Jahr starben auf der Autobahn bei St. Ingbert eine 21 Jahre alte Frau und ein 14 Tage altes Baby. Sie saßen nicht angeschnallt im Porsche des Vaters, als der Wagen in die Leitplanken krachte. Nun wurde dem Mann der Pozess gemacht.

 Der Porsche nach dem folgenschweren Unfall. Foto: B&B

Der Porsche nach dem folgenschweren Unfall. Foto: B&B

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Das Amtsgericht Neunkirchen hat gestern einen 27 Jahre alten Mann wegen fahrlässiger Tötung und Straßenverkehrsgefährdung zu eineinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Der Angeklagte war am 26. Juni 2015 gegen 1.49 Uhr auf der Autobahn bei St. Ingbert mit seinem Porsche 911 Carrera ins Schleudern geraten und in die Leitplanken gerast. Er hatte zu diesem Zeitpunkt etwa 0,73 Promille Alkohol im Blut und war mit mindestens 138 Stundenkilometern unterwegs. Bei dem Unfall starben die 21 Jahre alte Lebensgefährtin des Mannes und ihr gemeinsames, 14 Tage altes Baby. Die beiden hatten vorne neben dem schwer verletzten Fahrer gesessen. Auf der Rückbank erlitten der zwei Jahre alte Sohn und die vier Jahre alte Tochter des Paares nur leichte Verletzungen. "Es war ein Wunder, dass diese beiden Kinder überlebt haben", sagte einer der Polizisten, die in jener Nacht als erste am Unfallort eingetroffen waren.

Der Angeklagte erzählte vor Gericht, dass er sich an den Unfall nicht mehr erinnern könne. Er habe vor der Fahrt zwei oder drei Weizenbier getrunken. Dann habe er mit Frau und Kindern in die Uniklinik nach Homburg fahren wollen, weil der Säugling krank gewesen sei. Irgendwann auf der Autobahn habe das kleine Mädchen angefangen zu weinen. Das sei das letzte, woran er sich erinnere. Dann sei er im Krankenhaus zu sich gekommen.

Was in der Zwischenzeit geschehen war, das rekonstruierte das Gericht mit Hilfe eines Gutachters und der Aussage eines Berufskraftfahrers. Der Mann war in jener Nacht mit einem Kleintransporter Richtung Kaiserslautern unterwegs. Er berichtete der Polizei, das er irgendwann von dem Porsche mit hohem Tempo überholt worden sei. Das könnten gut 200 Stundenkilometer gewesen sein. Kurze Zeit später habe er den Wagen schlingern sehen. Erst nach links Richtung Mittelstreifen, dann nach rechts, wo das Auto in die Leitplanke krachte. Der Mann hielt an und leistete so gut es ging erste Hilfe. Das tote Baby, das offenbar aus dem Auto geschleudert worden war, nahm er von der Straße und legte es ins Gras des Seitenstreifens.

Laut Anklageschrift war keiner der fünf Insassen in dem für vier Personen zugelassenen Sportwagen ordnungsgemäß gesichert. Dazu der Angeklagte: "Ich ziehe nie den Sicherheitsgurt an." Auch seine Frau neben ihm sei nicht angeschnallt gewesen. Und das Baby habe sie einfach so auf dem Schoß gehabt. Lediglich die beiden Kleinen im Fond seien wohl - wenn auch ohne zugelasssen Kindersitze - auf den Notsitzen des Porsche angeschnallt gewesen.

Vor diesem Hintergrund war der tödliche Unfall bei St. Ingbert für die Richter kein typischer Unfall, wie er im Straßenverkehr leider vorkommen könne. Durch sein ganzes Verhalten habe der mehrfach vorbestrafte Angeklagte vielmehr deutlich gemacht, dass ihm die Rechtsordnung und irgendwelche Normen gleichgültig seien. Dies sei mit Blick auf die tödlichen Folgen im konkreten Fall so gravierend, dass eine Haftstrafe ohne Bewährung erforderlich sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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