Einstellung bei Zahlung von Geldauflage Prozess gegen Fachärzte wegen Verdachts des Betrugs vor dem Ende

Saarbrücken · Zwei Röntgenärzte sollen bei Privatpatienten über Jahre zu viel abgerechnet haben. Seit August müssen sie sich vor Gericht verantworten. Nun wird das Verfahren gegen Zahlung von jeweils 12 500 Euro eingestellt.

 Ein Klinik-Mitarbeiter begutachtet das Röntgenbild eines Patienten. Symbolfoto.

Ein Klinik-Mitarbeiter begutachtet das Röntgenbild eines Patienten. Symbolfoto.

Foto: dpa/Jochen Lübke

Das Strafverfahren gegen zwei Röntgenärzte aus dem Saarland wegen Verdachts des Abrechnungsbetruges soll gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von jeweils 12 500 Euro eingestellt werden. Darauf haben sich vor dem Landgericht die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die beiden Verteidiger und die Richterinnen und Richter verständigt. Damit ziehen die Beteiligten des seit August laufenden und bis ins Jahr 2018 geplanten Strafprozesses einen vorzeitigen Schlussstrich in diesem langwierigen und komplizierten Strafverfahren.

Gemeinsame Röntgenpraxis mit Spezialgeräten

Ein Zufall hatte die Spezialermittler der Polizei für Abrechnungsbetrug 2011/2012 zu den damals 53 und 48 Jahre alten Fachärzten geführt, die eine radiologische Gemeinschaftspraxis betrieben. Dort wurden unter anderem Untersuchungen mittels Magnetresonanztomographen (MRT) durchgeführt. Und genau diese Form von Untersuchung wurde 2011 in einer privat versicherten Familie mit Beihilfeanspruch aus dem Öffentlichen Dienst im Abstand von wenigen Monaten gleich zwei Mal fällig.

Ein Knie durchleuchtet und zwei Gelenke berechnet?

Zunächst wurde das Knie der Mutter durchleuchtet, wofür von der Arztpraxis eine Rechnung über 500/600 Euro erstellt wurde. Wenig später hatte eines ihrer Kinder Probleme und auch dessen Knie wurde durchleuchtet. Dafür wurden allerdings mehr als 800 Euro in Rechnung gestellt. Das fand die Familie seltsam. Sie sah sich die Rechnung genau an und entdeckte, dass in der zweiten Rechnung eine andere, teurere Kennziffer abgerechnet worden war. Und zwar die Kennziffer für das Durchleuchten von zwei statt einem großen Gelenk.

Bitte um Korrektur einer Rechnung blieb ohne Erfolg

Kein Problem, dachte die betroffene Familie nach Aussage der Mutter vor Gericht. Sie habe schon öfter unzutreffende Rechnungen von anderen Ärzten bekommen. Das ließe sich immer mit einem kurzen Anruf klären. Dieses Mal aber nicht. Die Praxis der Röntgenärzte ließ nicht mit sich reden. Es hieß wohl auch, die Rechnung sei völlig in Ordnung. Woraufhin die Familie die für sie in Gesundheitsdingen zuständige Beihilfestelle des Landes einschaltete.

Beihilfestelle erstattet Anzeige wegen möglichen Betruges

Die Beihilfestelle erstattete Strafanzeige wegen eines möglichen Betruges. Daraufhin wurden die Strafverfolger aktiv. Sie durchsuchten die Röntgenpraxis und nahmen diverse Unterlagen mit. Nach deren Auswertung war die die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass die beiden Ärzte zwischen 2008 und 2012 regelmäßig Privatpatienten zu Unrecht die Kosten für zwei durchleuchtete große Gelenke in Rechnung gestellt hätten. Insgesamt listet die Anklageschrift mehre Hundert Fälle mit einem Gesamtschaden von mehr als Hunderttausend Euro auf.

Ärzte weisen Vorwurf des Betruges zurück

Die beiden Röntgenärzte wiesen den Vorwurf des Abrechnungsbetruges von Anfang an weitgehend zurück. Sie betonten, dass die entsprechenden Rechnungen von Mitarbeitern der Arztpraxis erstellt worden seien. Diese hätten das alles geregelt. Dabei seien wohl auch gelegentlich Fehler passiert. Aber der überwiegende Teil der Rechnungen sei korrekt. Nur in ganz wenigen Fällen sei aus Versehen zu viel abgerechnet worden. In anderen Fällen sei aber auch zu wenig abgerechnet worden.

Komplizierte ärztliche Abrechnungsmathematik

Wie das im Einzelfall aussah, schilderte einer der Verteidiger am Beispiel der 800 Euro Rechnung der Familie, mit der alles angefangen habe. Fazit: Wenn dort die Position für zwei Gelenke zu Unrecht geltend gemacht worden sein sollte, dann müsse man sie durch die korrekte, niedriger bewertete Position ersetzen. Daraufhin müsse man aber im Gegenzug weitere Positionen geltend machen, die nicht in der Rechnung stehen. Unter dem Strich ergebe dies ziemlich genau den Betrag, der mit der unter Umständen formal falschen Rechnung geltend gemacht wurde. Nämlich mehr als 800 Euro. Bezüglich der Höhe des geltend gemachten Betrages wäre die besagte Rechnung also gar nicht falsch.

Langwierige Beweisaufnahme bei drohender Verjährung

Vor diesem Hintergrund begab sich das Gericht nach einem gescheiterten ersten Versuch im Jahr 2016 erneut ab August 2017 in die Tiefen einer mühsamen Beweisaufnahme voller offener Rechtsfragen. Zwischenfazit nach zwei Monaten und diversen Prozesstagen: Das komplette Programm sei mit Blick auf die Arbeitsbelastung der Richter mit anderen Prozessen nicht in absehbarer Zeit zu schaffen. Außerdem drohe ab 2018 die Verjährung bei Teilen der Anklage. Danach dürften die entsprechenden Taten nicht mehr verfolgt werden.

Abwägung zwischen Schuld und Prozessökonomie

Bei dieser Sach- und Rechtslage machten sie die Beteiligten auf die Suche nach einer Lösung, die irgendwie allen Seiten und auch der möglichen Schuld der Angeklagten gerecht wird. Das Ergebnis: Jeder der beiden Angeklagten zahlt bei der Gerichtskasse einen Geldbetrag in Höhe von 12 500 Euro ein. Dieses Geld geht jeweils zur Hälfte an die Staatskasse und an eine Einrichtung für kranke Kinder. Im Anschluss daran und nach Vorlage eines Nachweises der Zahlungen an die Gerichtskasse wird das Strafverfahren gegen die beiden Ärzte Anfang November eingestellt.

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