Strafprozess am Landgericht Schwarzarbeit in der häuslichen Pflege: Haftstrafen für Ehepaar?

Saarbrücken · Ein Personal-Büro soll jahrelang rumänische Pflegekräfte an Hilfebedürftige vermittelt haben. Auf dem Papier schien alles legal zu sein. Aber in Wahrheit ging es um Schwarzarbeit.

 Viele Menschen brauchen Pflege rund um die Uhr. Symbolfoto.

Viele Menschen brauchen Pflege rund um die Uhr. Symbolfoto.

Foto: dpa/Oliver Berg

Wegen Steuerhinterziehung und Nichtabführens von Sozialabgaben in Millionenhöhe muss sich ein deutsch-rumänisches Paar vor dem Landgericht verantworten. Der Mann (51) und die Frau (38) legten am ersten Prozesstag Geständnisse ab. Demnach haben sie zwischen 2011 und 2014 für rumänische Pflegekräfte, die sie an Kunden vermittelten, die Sozialabgaben von 824 000 Euro nicht abgeführt. Zudem wurden 276 000 Euro Umsatzsteuer nicht gezahlt.

Späteres Paar lernte sich in Rumänien kennen

Das Paar hatte sich 2004 kennen gelernt. Damals suchte der Deutsche, der keinen Beruf gelernt und sich als Croupier, Verkäufer und Betreiber eines Wettbüros versucht hatte, in Rumänien eine mehrsprachige Aushilfskraft. Es meldete sich die Lehrerin für Fremdsprachen. Aus dem Ferienjob wurde eine Liebesbeziehung. Als eine Angehörige krank wurde und man eine Pflegerin aus Rumänien suchte, kam das Paar mit Wohnsitz in der Saarbrücker Grenzregion auf sein Geschäftsmodell.

Pflegekräfte für Deutschland angeworben

Dieses Geschäft lief laut Anklage so: Die Beschuldigten gründeten Firmen in Rumänien. Sobald ein pflegebedürftiger Mensch in Deutschland eine Hilfskraft brauchte, schloss er einen Vertrag mit einer der rumänischen Firmen. Diese schickte ihm angeblich eine Pflegekraft nach Deutschland, für die in Rumänien Steuern und Abgaben bezahlt wurden. Das stimmte aber nicht, so die Anklage. Tatsächlich habe die Mutter der Angeklagten in Rumänien das Personal gesucht. Dieses wurde großteils mit dem Fernbus nach Deutschland geschickt und vorübergehend in einer Wohnung in Saarbrücken untergebracht. Von hier aus wurden die Frauen den Kunden zugeteilt, die für die Pflegekräfte zwischen 1200 und 2500 Euro im Monat an die Agentur bezahlten. Die Pflegerinnen bekamen davon am „Bankentag“ zwischen 500 und 800 Euro in bar im Saarbrücker Agentur-Büro.

Geständnisse führen zu geringeren Strafen

Die beiden Angeklagten haben dies vor Gericht eingeräumt. Diese Geständnisse wirken strafmildernd. Der Mann muss deshalb gemäß Ankündigung des Gerichts am Ende des Strafprozesses mit einer Gefängnisstrafe zwischen drei und dreieinhalb Jahren ohne Bewährung rechnen. Seiner Frau droht eine Strafe zwischen 21 und 24 Monaten auf Bewährung. Die Frau wurde mit Blick auf diese Bewährungsstrafe am Ende des ersten Sitzungstages aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Mann muss weiter hinter Gittern bleiben. Das Urteil des Landgerichts wird am Freitag dieser Woche erwartet. (Hier geht es zum Artikel über das Urteil.)

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