Terror-Verdächtiger Syrer aus Saarbrücken bleibt hinter Gittern

Saarbrücken · Ein 38 Jahre alter, terrorverdächtigter Syrer aus Saarbrücken bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das hat das Oberlandesgericht des Saarlandes in dritter und vorerst letzter Instanz entschieden.


Nach Feststellung des Strafsenats besteht bei dem seit Jahresbeginn inhaftierten Beschuldigten dringender Tatverdacht. Er soll im Dezember 2016 von Saarbrücken aus mit seinem Handy über den Nachrichtendienst Telegram Kontakt zu einer Person namens A. aufgenommen haben. Der beschuldigte Syrer habe damals gedacht, dass diese Person in der Lage sei, Gelder der Terror-Miliz IS zu beschaffen. Er habe den A. aufgefordert, ihm 180 000 Euro zur Verfügung zu stellen, damit er mit dem Geld Autos kaufen könne. Diese Fahrzeuge wollte der Syrer aus Saarbrücken angeblich mit Sprengstoff füllen, in eine Menschenmenge fahren und dort zur Explosion bringen. Auf diese Weise sollte eine unbekannte Zahl von Menschen nichts muslimischen Glaubens getötet werden.

Aus Sicht der Richter erfüllt ein solches Vorgehen den Tatbestand der versuchten Beteiligung an einem Verbrechen. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen habe der Beschuldigte sich bereit erklärt, einen Mord zu begehen. Ob er sich gleichzeitig auch wegen möglicher Terrorismusfinanzierung strafbar gemacht haben könnte, das ließen die Richter offen. Aus rechtlichen Gründen wiege der Verdacht der versuchten Beteiligung an einem Mord schwerer und der minderschwere Vorwurf der Terrorfinanzierung trete zurück.

Der 38 Jahre alte Syrer war am Neujahrstag inhaftiert worden. Der entsprechende Haftbefehl des Amtsgerichts Saarbrücken warf ihm mögliche Terrorfinanzierung vor. Das Landgericht ergänzte diesen Vorwurf kurze Zeit später in zweiter Instanz um den Vorwurf der möglichen versuchten Beteiligung an der Begehung eines Mordes. Der Anwalt des Beschuldigten legte dagegen Beschwerde ein. Sein Mandant habe versichert, dass er nie vorgehabt habe, irgendwelche Anschläge zu verüben. Er habe dies dem angeblichen Kontaktmann der Terrormiliz IS lediglich vorgegaukelt. Tatsächlich sei es dem 38-Jährigen darum gegangen, möglichst viel Geld für sich und seine in Syrien lebende Familie zu erschwindeln. Die Richter des Oberlandesgerichts werteten dies unter Berücksichtigung und Würdigung der bisherigen Ermittlungsergebnisse als Schutzbehauptung. Sie wiesen die Beschwerde des Rechtsanwaltes zurück. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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