Urteil nach tödlichem Verkehrsunfall Todesfahrer von Berus erneut zu Haftstrafe verurteilt

Saarbrücken · Nach dem tödlichen Verkehrsunfall mit einem zum Rennauto umgebauten Opel hat das Landgericht den Fahrer auch in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

 In dieser Kurve bei Berus starb im August 2016 eine 14-Jährige, weil der Angeklagte mit überhöhtem Tempo in eine Kurve gerast war.

In dieser Kurve bei Berus starb im August 2016 eine 14-Jährige, weil der Angeklagte mit überhöhtem Tempo in eine Kurve gerast war.

Foto: rup

Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen hat das Landgericht Saarbrücken in zweiter Instanz einen Saarländer zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Das Amtsgericht Saarlouis hatte den 23-Jährigen in erster Instanz bereits zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Diese Strafe haben die Berufungsrichter nun zwar um vier Monate reduziert. Die Erwartungen des angeklagten Opel-Fans, der nach einem tödlichen Verkehrsunfall auf eine Bewährungsstrafe gehofft hatte, wurden aber nicht erfüllt.

Zum Rennauto umgebauter Opel Zafira

Der junge Mann hatte am 7. August 2016 gegen 22.50 Uhr auf der Landstraße zwischen Überherrn und Berus in einer Rechtskurve die Kontrolle über seinen zum Rennauto umgebauten Opel Zafira verloren und war mit dem Wagen in eine Gruppe von drei Fußgängern auf dem Gehweg gerutscht. Dabei wurden zwei junge Männer teils schwer verletzt. Ein 14 Jahre altes Mädchen starb an der Unfallstelle. Ihr Name war Victoria. Die Leute auf dem Gehweg sowie der Angeklagte und dessen Bekannte in mehreren Sportautos waren an jenem Sonntagabend im Sommer unabhängig voneinander unterwegs zu dem Aussichtspunkt am Europadenkmal bei Berus.

Keine Beweise für illegales Autorennen

Der Angeklagte und seine Freunde hatten tagsüber an dem 250 PS starken Opel den Turbolader repariert und sich auf „Testfahrt“ begeben. Vorneweg fuhr der 23-Jährige mit seinem Zafira – wohl dem leistungschwächsten von insgesamt drei Sportwagen. Vermutungen, wonach es sich bei der Fahrt um ein illegales Straßenrennen gehandelt haben könnte, wurden nicht bestätigt. Fest steht jedoch, dass der Angeklagte zu Beginn der Waldstrecke mit höherem Tempo davonzog. Nach eigener Aussage fuhr er mit etwa 90 Stundenkilometern auf besagte Rechtskurve zu, wechselte nach links auf die Gegenfahrbahn, um die Kurve anzuschneiden, und bremste scharf.

Autofahren an der Grenze des physikalisch Möglichen

Ein verkehrstechnischer Gutachter stellte dazu nach Analyse der Unfallspuren vor Gericht fest, dass der 23-Jährige mit einer Geschwindigkeit zwischen 85 und 104 Stundenkilometern auf die Kurve zugefahren sei. Nach der Vollbremsung, im Scheitelpunkt der Rechtskurve, sei der Wagen immer noch zwischen 63 und 78 Stundenkilometer schnell gewesen. Damit habe sich das Auto im physikalisch-technisch möglichen Grenzbereich bewegt, so der Gutachter. Also in einem Bereich, in dem ein geübter Rennfahrer die Rechtskurve vielleicht schaffen könnte – oder auch nicht.

Staatsanwältin beantragt Gefängnisstrafe

Aus Sicht der Staatsanwältin war dies ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten des Angeklagten. Er habe mit seinem „Bastel-Rennauto“ mit möglichst hoher Geschwindigkeit wie ein Rennfahrer unterwegs sein wollen. Das sei leichtfertig und grob fahrlässig gewesen. Der 23-Jährige habe die Risiken gekannt. Er habe mit Fußgängern auf den Gehweg rechnen müssen. Und wenn er an jenem Abend vor der Kurve ordnungsgemäß auf der rechten Seite der Fahrbahn unterwegs gewesen wäre, dann wäre der Unfall nicht passiert. Deshalb – so die Anklagevertreterin – sei der junge Mann für den Tod des Mädchens und die Verletzungen der beiden Fußgänger verantwortlich. Dafür sei eine Strafe von drei Jahren und vier Monaten Haft angebracht.

Verteidiger fordert Haftstrafe auf Bewährung

Der Verteidiger des Angeklagten sieht dies anders und kündigte Revision gegen das aktuelle Urteil an. Er hatte in seinem Schlussplädoyer betont, dass man an jener Stelle im Wald bei Berus außerhalb geschlossener Ortschaften und ohne Tempolimit grundsätzlich hätte 100 Stundenkilometer schnell fahren dürfen. Sein Mandant sei lediglich 90 Stundenkilometer schnell gewesen. Dann habe er gebremst, das Antiblockiersystem des Autos habe versagt und er habe nicht mehr lenken können. Deshalb sei der Unfall passiert. Dafür sei sein Mandant verantwortlich und mit einer Gefängnisstrafe auf Bewährung bestrafen. Alles andere sei populistische Stimmungsmache.

Gericht: Der Unfall wäre vermeidbar gewesen

Die Richter stellten in ihrer Urteilsbegründung klar, dass der Angeklagte mit „extremer Geschwindigkeit“ unterwegs gewesen sei. Als Verkehrsteilnehmer müsse man immer so unterwegs sein, dass man sein Fahrzeug beherrscht. In der besagten Rechtskurve sei dies laut Gutachter verkehrsgerecht und auf der rechten Fahrbahnseite bis zu einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern der Fall gewesen. Dieses Tempo hätte der Angeklagte einhalten müssen, dann wäre der Unfall mit seinen schlimmen Folgen nicht passiert. Aber stattdessen habe der 23-Jährige seine „pure und ungezügelte Lust am Rasen“ ausgelebt. Er habe sich verhalten wie auf einer Rennstrecke. Aber der öffentliche Straßenraum sei keine Rennstrecke.

Die Richter weiter: Im Vorfeld des tödlichen Unfalls sei der Angeklagte bereits zwei Mal von Polizeibeamten wegen seines Verhaltens im Straßenverkehr ermahnt worden. Einmal habe er sein Auto auf einem öffentlichen Rasen Kreise drehen lassen, einmal sei er nachts lautstark durch die Stadt gefahren. Beide Ermahnungen hätten nichts genützt. Der 23-Jährige sei aus Eigennutz weiter rücksichtslos und grob verkehrswidrig unterwegs gewesen. Das Risiko dieser Fahrweise habe sich in dem schweren Unfall bei Berus verwirklicht. Dafür müsse nun eine Strafe verhängt werden, die der Angeklagte verstehe. Eine Haftstrafe ohne Bewährung. Außerdem werde dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen und dürfe ihm frühestens in zwei Jahren wieder erteilt werden.

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