Vergewaltigungs-Prozess endet mit Freispruch Vergewaltigung: Was Opfer tun können, damit Täter verurteilt werden

Saarbrücken · Im Zweifel für den Angeklagten. Dieser Grundsatz gilt auch in Fällen von angeblicher Vergewaltigung. Trotzdem sind die Opfer nicht hilflos. Sie können etwas zur Verurteilung der Täter beitragen. Zum Beispiel, wenn sie so früh wie möglich zum Arzt gehen.

 Eine Mitarbeiterin der Polizei bereitet eine Probe zur Analyse vor. Symbolfoto

Eine Mitarbeiterin der Polizei bereitet eine Probe zur Analyse vor. Symbolfoto

Foto: dpa/Sven Hoppe

Das Landgericht Saarbrücken hat einen 41 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der Mann hatte von Anfang an bestritten, dass er eine acht Jahre jüngere Bekannte im Dezember 2016 in seiner Wohnung geschlagen und zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe.

Aussage der Frau steht gegen Aussage des Mannes

Die Frau, die zeitweise eine sporadische sexuelle Beziehung zu dem Mann unterhielt, hatte im Mai 2017 bei der Polizei und nun auch vor Gericht von dem sexuellen Übergriff berichtet. Demnach habe sie den Angeklagten am Tattag besucht und sei auf dem Sofa eingeschlafen. Irgendwann habe er sie aufgeweckt und Sex verlangt. Als sie „nein“ sagte, habe er sie geschlagen, ins Schlafzimmer gezerrt und weiter tätlich angegriffen. Daraufhin habe sie aus Angst mit dem Mann geschlafen. Der sagte dazu vor Gericht sinngemäß: „Ich habe ihr nichts getan. Und vergewaltigt habe ich sie erst recht nicht.“

Gericht urteilt im Zweifel für den Angeklagten

Es stand damit von Anfang an Aussage gegen Aussage. Weitere handfeste Beweise für das Vorliegen einer Straftat gab es nicht. Fazit der Richterinnen und Richter am Ende Beweisaufnahme: „Es kann durchaus passiert sein. Es kann eine Vergewaltigung gewesen sein.“ Aber ein solches „kann“ sei nicht ausreichend für eine Verurteilung des Angeklagten. Im Strafrecht gelte der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten. Dieser Grundsatz begründe hohe Anforderungen für den Nachweis einer Straftat. Und diese Hürde sei im konkreten Fall nicht überwunden worden. Die Zweifel an der Schuld des Angeklagten seien nicht verstummt. Deshalb sei ein Freispruch zwingend.

Wie Richter in Fällen von Vergewaltigung entscheiden

In der Urteilsbegründung arbeitete die Vorsitzende Richterin Punkt für Punkt die entscheidenden Aspekte des Falles ab. Es war eine Lehrstunde über die Grundsätze der Beweiswürdigung in einem Prozess wegen Verdachts der Vergewaltigung.

Dabei wurde deutlich, dass es im Ergebnis keine Rolle spielt, ob der Mann und die Frau eine sexuelle Beziehung auf freiwilliger Basis unterhalten oder unterhalten haben. Denn: „Eine solche Beziehung schließt eine Vergewaltigung nicht aus.“ Mit Gewalt erzwungener Sex sei etwas anders als freiwilliger Sex.

Äußere Verletzungen können Aussage der Opfer stützen

Ganz wichtig zur Beurteilung eines Falles sind demnach neben den Aussagen der Betroffenen die objektiv feststellbaren Fakten, wie Verletzungen des Opfers. Dazu hatte die betroffene Frau im aktuellen Verfahren berichtet, dass sie nach der Gewalttat Blutergüsse an den Armen gehabt habe. Diese hätten noch tagelang weh getan. Von solchen Hämatomen berichteten auch Zeugen aus dem Umfeld der Frau.

Trotzdem konnte das Verletzungsbild im Ergebnis die Vorwürfe gegen den Mann nicht stützen. Dazu die Richter: „Wir haben keine Zweifel daran, dass diese Hämatome da waren.“ Aber das wie, wo und weitere Details seien unklar. Die Betroffene sei nicht beim Arzt gewesen, ihre Verletzungen seien nicht aufgenommen und nicht dokumentiert worden. Erst viele Monate nach der angeblichen Tat habe die Frau darüber erstmals geredet. Zunächst bei der Polizei und nun auch vor Gericht. Ob die Aussagen der betroffenen Frau zu den Hämatomen und deren Ursache stimmen oder nicht, dass sei vor diesem Hintergrund nicht mehr zweifelsfrei aufzuklären.

Was Opfer tun können, damit Täter bestraft werden

Allgemeines Fazit der Richter mit Blick auf die Opfer sexueller Gewalt und die Beweisregeln im Strafrecht: Jedem Strafrichter sei bewusst, dass „viele Opfer sexueller Gewalt Dinge tun, die auf den ersten Blick nicht verständlich erscheinen“. Sie gehen nicht zum Arzt. Sie offenbaren sich niemandem. Sie gehen nicht zu Beratungsstellen. Sie versuchen alleine mit der Sache fertig zu werden. Sie zeigen für andere Menschen nicht nachvollziehbare und seltsam erscheinende Verhaltensweisen.

All dies ist bekannt. Es führt in manchen Fällen sogar dazu, dass schwer misshandelte und traumatisierte Opfer, die sich endlich dazu durchringen zu reden, von massivsten Übergriffen irgendwann so berichten, als hätte es mit ihrem Leben überhaupt nichts zu tun. Wenn nach solchen, schwer einzuschätzenden Aussagen objektiv stichhaltige Beweise fehlen, dann wird eine Verurteilung der Täter schwierig oder gar unmöglich. Die objektiv feststellbaren Fakten machen sehr oft den Unterschied zwischen Freispruch und Verurteilung eines Angeklagten.

Tipp: Sofort zum Arzt gehen und alles dokumentieren

Aber was können Menschen vor diesem Hintergrund tun, wenn sie zum Opfer von Gewalt werden? Hier die Antworten:

- So lange die Gewalt andauert, sofort per Notruf an die Polizei wenden. Die Polizei beendet die Übergriffe unverzüglich. Sie hilft auch bei länger zurückliegenden Übergriffen und sollte eigentlich immer die erste Anlaufstelle für Opfer von Straftaten sein.

Aber manchmal will ein Opfer nach der Tat (noch) nicht zur Polizei und braucht Bedenkzeit. Auch dann gibt es Möglichkeiten:

- Wenn die Gewalt vorüber ist: Sofort zum Arzt oder in eine Klinik gehen. Auch nachts und am Wochenende. Dort können mögliche Verletzungen und sonstige Spuren der Tat festgestellt und dokumentiert werden. Das kann später helfen.

- Wenn beim Wach-Werden unklar ist, ob etwas passiert ist oder nicht: Den eigenen Morgen-Urin sammeln und damit sofort zum Arzt gehen. Dort kann geprüft werden, ob irgendwelche KO-Tropfen oder andere Substanzen im Spiel waren. Außerdem können Verletzungen und sonstige Folgen dokumentiert werden.

- Wenn die Gewalt schon länger zurückliegt: Nicht alleine bleiben. Frauenhäuser, Beratungsstellen oder die Telefonseelsorge können helfen. Danach ist Zeit mit professioneller Hilfe, darüber nachzudenken, wie es weitergehen soll.

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