Hartz IV: Hat ein Single-Haushalt Anspruch auf eine Waschmaschine?

Dresden · Wenn ein Obdachloser sesshaft wird, braucht er eine Wohnung. Die notwendige Erstausstattung wird über Hartz IV finanziert. Aber ist eine Waschmaschine notwendig? Darüber gab es Streit.

Der Sozialstaat will seinen Bürgern ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Deshalb übernimmt er unter bestimmtende Bedingungen die Kosten für Unterbringung, Nahrung und Kleidung. Aber wie sieht es mit den Kosten für die Reinigung der Kleidung aus? Damit musste sich das Sozialgericht in Dresden befassen. Sein Urteil: Auch Alleinstehende haben nach dem Sozialgesetzbuch (Hartz IV) das Recht auf eine Waschmaschine in ihrem Ein-Zimmer-Appartement. Ein solches technisches Gerät gehöre heutzutage zur Erstausstattung einer Wohnung (Az.: S 20 AS 5639/14 ER).
Im konkreten Fall ging es laut Rechtsportal Juris um einen 35 Jahre alten, arbeitslosen Mann. Er hatte als Obdachloser gelebt. Im August 2014 zog er weg von der Straße und in eine unmöblierte Ein-Raum-Wohnung. Das Jobcenter Dresden bewilligte ihm deshalb zunächst im Wesentlichen gebrauchte Möbel als Sachleistung für die Erstausstattung der Wohnung. Für Gegenstände, die nicht gebraucht zu haben waren, erhielt der Mann insgesamt 548 Euro. Weitere Geldleistungen, insbesondere für eine Waschmaschine, lehnte das Jobcenter jedoch ab. Begründung: Eine eigene Waschmaschine sei nicht notwendig. Seine Wäsche könne der Antragsteller in dem in der Nähe seiner Wohnung liegenden Waschsalon waschen.
Gegen diese Entscheidung wehrte sich der Antragsteller im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Das Sozialgericht hat dem Mann daraufhin überwiegend Recht gegeben. Nach Auffassung des Gerichts umfasst der Anspruch auf Erstausstattung einer Wohnung nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) auch bei einem Ein-Personen-Haushalt eine Waschmaschine. Auf die kostenpflichtige Nutzung eines Waschsalons müsse sich der Antragsteller nicht verweisen lassen. Denn die dabei entstehenden Mehrkosten für die Wäsche seien von der monatlichen Hartz IV Regelleistung in Höhe von 391 Euro nicht umfasst.

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