Zugluft im Passiv-Haus ärgert Mieter Kalte Füße im schönen neuen Haus: Minderung der Miete möglich

Frankfurt · Gerade in der kalten Jahreszeit sollte es zu Hause schön mollig warm sein. Aber nicht alle Häuser oder Wohnungen sind entsprechend isoliert oder technisch ausgestattet.

 Alles dicht? Hier kommt keine Zugluft mehr durch! Symbolfoto.

Alles dicht? Hier kommt keine Zugluft mehr durch! Symbolfoto.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass kalte Zugluft in einem neu errichteten Passiv-Haus einen Mietmangel darstellt. Dieser Mangel rechtfertige im konkreten Fall eine Minderung der Miete um zehn Prozent.

Streit über Zugluft in den Wintermonaten

Die betroffenen Kläger waren in ein neu errichtetes Passiv-Haus in der Innenstadt von Frankfurt eingezogen. Sie mieteten eine Drei-Zimmer-Wohnung in der fünften Etage für 1267 Euro Miete im Monat zuzüglich Betriebskostenvorauszahlung von 226 Euro. Aber sie waren mit ihrer neuen Wohnung nicht zufrieden. Sie kritisierten daran, dass trotz funktionierender Fußbodenheizung in den Wintermonaten die Zugluft im Wohn-, Arbeits- und Schlafzimmer nicht mehr erträglich gewesen sei. Die Vermieter hielten dem entgegen, dass Beeinträchtigungen durch Zugluft, wenn überhaupt, nur eine unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung seien. Eine Beeinträchtigung, die außerdem im Sommer gar nicht auftreten würde.

Sachverständiger nimmt Lüftungsanlage unter die Lupe

Vor diesem Hintergrund stellte das Gericht klar, dass Zugluft in einem Passiv-Haus grundsätzlich ein minderungsrelevanter Mangel sein könne. Konstruktionsbedingt sei es so, dass Passiv-Häusern der Nachteil anhafte, dass die vorgegebene Raumtemperatur in den jeweiligen Wohnungen nur in einem geringen Maße verändert werden könne. Auf Grund der Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung komme es dabei konstruktionsbedingt häufig vor, dass in Räumen Zugluft entstehe.

Urteil: In der konkreten Wohnung ist es zu kühl

Und weiter zum konkreten Fall: Wie sich aus einem vom Gericht eingeholten Gutachten eines Sachverständigen ergebe, werde in der konkreten Wohnung die Zugluft im Winter jedoch stets mit einer zu niedrigen Temperatur eingebracht, weshalb die Wohnung nicht mehr angenehm temperiert sei. Auch wenn die Auswirkungen im Sommer geringer seien als im Winter und eine gewisse Zugluft in Passiv-Häusern konstruktionsbedingt immer gegeben sei, liege konkret ein Mangel vor. Dieser rechtfertige eine Minderung der Miete um zehn Prozent für das ganze Jahr. Die Entscheidung ist rechtskräftig (Az.: 33 C 1251/17 (76)).

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