Feuerwerk mit Nachspiel vor Gericht Silvester-Rakete steckte Scheune in Brand: Mehr als 410 000 Euro Schaden

Stuttgart · Silvester-Feiern ist eine schöne Sache. Wer ein Silvester-Feuerwerk abbrennt, sollte aber darauf achten, dass seine Feuerwerkskörper keinen Schaden anrichten. Und Hausbewohner sollten Fenster und Türen geschlossen halten. Dazu unser Rechts-Tipp.

 Alles Gute im neuen Jahr!!!

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Foto: picture alliance / dpa/Carmen Jaspersen

Stuttgart. Wahnsinn, welchen Schaden eine kleine Silvester-Rakete anrichten kann. Da zündete ein Mann aus dem Alp-Donau- Kreis eine Feuerwerksrakete. Die steckte die Scheune des Nachbarn in Brand. Worauf dessen Versicherung zuerst 410 000 Euro für die Scheune zahlte und diesen stolzen Betrag anschließend als Schadensersatz von dem Feuerwerk-Freund forderte. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Klage gegen den Mann laut Internet-Rechtsportal jedoch ab. Es nutzte die Begründung des Urteils, um grundsätzlich klar zu machen, was beim Silvesterfeuerwerk zu beachten ist (Az.:10 U 116/09).

Danach ist in erster Linie derjenige am Zug, der ein Feuerwerk entzündet. An sein Tun seien hohe Anforderungen zu stellen. Er müsse auch mit einem Fehlgehen der Raketen rechnen – und deshalb einen Platz wählen, von dem aus auch solche Raketen aller Voraussicht nach keinen nennenswerten Schaden anrichten können.

Im konkreten Fall hatte der Betroffene vor seinem Haus eine Leuchtrakete in einen Schneehaufen gesteckt und gezündet. Die Rakete stieg zunächst etwa 5 Meter gerade nach oben und schwenkte dann zur Seite in Richtung einer etwa 12 Meter entfernten Scheune. Sie drang durch eine Spalte zwischen der mit Eternit verkleideten Außenwand und dem Blechdach in das Gebäude ein, in dem Stroh und Getreide gelagert waren. Dort explodierte die Rakete und setzte innerhalb kürzester Zeit das Gebäude in Brand. Ein großes deutsches Versicherungsunternehmen ersetzte den Schaden von mehr als 410 000 Euro und machte ihn anschließend gegen den Betroffenen geltend.

Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Klage ab. Begründung: Der Betroffene müsse nicht haften, weil die konkrete Gefahr für ihn nicht vorhersehbar gewesen sei. Die einzige bei objektiver Sicht vorliegende Gefahr sei die des Eindringens einer Feuerwerksrakete zwischen Wand und Dach der Scheune gewesen. Das habe der Beklagte nicht voraussehen können. Damit habe er nicht rechnen können und müssen. Der Brand sei daher ein Unglück und nicht ein schuldhaft von dem Mann verursachter Unfall.

Das Oberlandesgericht weiter zu den Pflichten von Gebäudeeigentümern: In der Silvesternacht und am Neujahrstag sei es zulässig und üblich, Feuerwerkskörper zu zünden. Auf diesen Brauch müsse man sich – in vernünftigen Grenzen – zum Selbstschutz einrichten. So sei zum Beispiel vom Besitzer eines Gebäudes zu erwarten, dass er in der Silvesternacht und am Abend des 1. Januars Fenster und Türen seiner Gebäude schließt, um Vorsorge gegen das Eindringen von Feuerwerkskörpern zu treffen.

Unsere Rechts-Tipps: Im Alltag stellen sich viele rechtliche Fragen. Die Gerichte haben sie oft bereits beantwortet. Wir suchen nach dem passenden Fall in unserem Archiv von Recht-Spezial und liefern so die Antworten auf aktuelle Fragen.

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