Eine Kuhle im Doppelbett als Sachmangel? Ein Single-Mann allein im Doppelbett wird zum Fall für die Justiz

Koblenz · Ein Doppelbett ist für zwei Leute ausgelegt. Wer es alleine nutzt und in der Mitte schläft, der ist selber schuld, wenn es eine Kuhle gibt. Die Kuhle ist deshalb kein Sachmangel des Bettes. Das hat die Justiz klargestellt.

 Zwei Leute im Doppelbett. So gehört sich das aus Sicht der Justiz. Symbolbild.

Zwei Leute im Doppelbett. So gehört sich das aus Sicht der Justiz. Symbolbild.

Foto: dpa/J“rg Lange

Eine wichtige Nachricht für alle Alleinschläfer in Doppelbetten kommt vom Landgericht Koblenz. Es hat klargestellt, dass es nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Doppelbettes gehört, wenn jemand auf Dauer allein in der Mitte schläft. Ein Doppelbett sei vielmehr auf eine Belastung durch zwei Personen auf beiden Seiten ausgelegt. Wer dies nicht beachte, der könne sein Doppelbett nicht wegen einer Kuhle mitten im Bett zurückgeben. So etwas sei kein Mangel des Bettes sondern die Folge von dessen fehlerhafter Nutzung (Az.: 6 S 92/18).

Zivilprozess geht durch zwei Instanzen

Im konkreten Fall stritt sich der Käufer eines Boxspringbettes durch zwei Instanzen mit dem Verkäufer. Nach kurzem Probeliegen hatte er bei dem Möbelhaus ein Boxspringbett in der Größe 1,60 Meter auf 2,00 Meter zum Preis von 2.000 Euro gekauft. Das Bett bestand gemäß Kaufvertrag aus einem gefederten Untergestell als Basis, zwei aufgelegten Matratzen in den Größen 0,8 Meter auf 2,00 Meter in einem durchgehenden Bezug und einem zusätzlich aufgelegten, durchgehenden so genannten Toppers. Nach nicht ganz zweijähriger Nutzung hatte sich eine Kuhle in der Mitte des Bettes gebildet, der Schlafkomfort war beeinträchtigt.

Der Käufer verlangte daraufhin vom Möbelhaus, diesen Mangel zu beseitigen. Das Möbelhaus verweigerte die Mangelbeseitigung mit dem Hinweis, das Bett sei zur Alleinnutzung nicht geeignet. Beim Schlafen in der Mitte des Bettes bilde sich zwangsläufig wegen der zwei Matratzen eine Kuhle. Es liege deshalb ein bestimmungswidriger Gebrauch vor. Motto: Der Käufer sei selbst schuld an der Kuhle in seinem Bett.

Amtsgericht holt Sachverständigen-Gutachten ein

Dies wollte der Betroffene nicht akzeptieren. Er reichte Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages beim Amtsgericht Mayen ein. Das Gericht holte ein Gutachten einer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für industriell gefertigte Möbel, Polstermöbel und Wasserbetten ein und hörte Zeugen zum Ablauf der Verkaufsverhandlungen. Anschließend wies das Gericht die Klage ab. Begründung: Laut Sachverständigengutachten stehe fest, dass das Bett selbst nicht mangelhaft sei. Außerdem sei das Boxspringbett aufgrund seiner Größe, seines Aufbaus und seiner Federungseigenschaften auf zwei Schläfer ausgelegt. Es werde aber offenbar nur durch eine Person belastet, die mittig schlage. Dieses mittige Schlafen auf einem Doppelbett stelle eine nicht sach- und fachgerechte Nutzung dar.

Landgericht bestätigt Urteil des Amtsgerichts

Der Alleinschläfer war mit diesem Urteil nicht einverstanden. Er legte Berufung beim Landgericht Koblenz ein und betonte, ein verständiger Durchschnittsverbraucher müsse davon ausgehen können, ein Boxspringbett auf der gesamten Fläche – also auch in der Mitte – nutzen zu können. Dies werde auch in der Werbung des Möbelhauses für seine Betten suggeriert. Darin sei eine Single-Frau abgebildet, die allein und diagonal auf einem großen Boxspringbett liege und ein Prospekt durchblättere.

Diese Argumentation konnte die 6. Zivilkammer des Landgerichts nicht überzeugen. Sie wies die Berufung des Mannes zurück. Begründung: Der Betroffene habe ein Doppelbett gekauft. Deshalb habe er nicht erwarten können, dass er dauerhaft (auch) in der Mitte des Boxspringbettes hätte schlafen können. Es entspreche nämlich nicht der üblichen Beschaffenheit eines Doppelbettes, dass der Übergangsbereich zwischen den beiden Liegeflächen zum Schlafen genutzt werden könne. Insoweit gehe auch der Hinweis auf die Betten-Werbung fehl, da dort ersichtlich keine typische Schlafsituation abgebildet sei. So weit die Justiz im Fall des Single-Mannes in einem Doppelbett.

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