Wasser-Schaden: Wer haftet für durchrostete Leitung im Gebäude?

Koblenz · Schreck nach längerer Zeit im Ausland: Zu Hause ist ein Rohr durchgerostet und die Garage steht unter Wasser. Die Heimkehrerin fordert Schadensersatz von den Wasserwerken. Zu Recht?

Wer ist verantwortlich, wenn ein Wasserrohr in einem Gebäude kaputt geht? Der Inhaber oder der Wasserlieferant? Die Antwort darauf lieferte das Oberlandesgericht Koblenz. Es stellte klar, dass es darauf ankommt, wo genau das Rohr kaputt ging - vor oder hinter dem Wasserzähler.

Dazu die Richter: Der Wasserversorger ist zur Unterhaltung der Frischwasserzuleitung bis zur Wasseruhr verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und wird so vor der Wasseruhr ein Schaden verursacht, ist der Versorger dafür verantwortlich. Das gilt auch, wenn sich die Schadstelle innerhalb des Anwesens des Geschädigten befindet (Az. 1 U 1281/12).

Die Klägerin im konkreten Fall hatte Schadensersatzansprüche wegen eines Wasserschadens in ihrer Garage bei Mayen gefordert. Dort war - während eines längeren Aufenthalts im Ausland - an einem korrodierten Rohr Wasser ausgetreten. Das Landgericht Koblenz hat die Klage der Frau in erster Instanz abgewiesen, weil der Schaden sei innerhalb des Gebäudes entstanden war. Darauf allein kommt es aber nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht an. Begründung: Die schadhafte Stelle habe sich oberhalb des Garagenbodens aber vor der Wasseruhr befunden. Dieses Leitungsteil stehe (noch) im Eigentum des Wasserlieferanten. Ihn treffe daher eine uneingeschränkte Kontroll- und Unterhaltungspflicht. Zumindest bei einem regelmäßig stattfindenden Austausch der Wasseruhr hätte die Frischwasserleitung demnach von einem Mitarbeiter des Verbandes auf Schäden kontrolliert werden können und müssen.

Im Bereich vor der Wasseruhr trage also der Wasserlieferant die ausschließliche Verantwortung. Diese ende erst hinter der Messeinrichtung. Ab diesem Punkt der Wasserleitung sei der Gebäudeinhaber zuständig. Deshalb könne im konkreten Fall der Klägerin auch kein Mitverschulden wegen unterlassener eigener Kontrolle vorgeworfen werden. Das Urteil ist rechtskräftig. red/wi

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