Niederländische Hauptstadt Amsterdam geht gegen Touristenflut vor

Amsterdam · Die Stadt versucht, die Menschenmengen mit Strafen, Vorschriften und Gebühren besser zu kontrollieren.

Amsterdam ist ein besonders beliebtes Ziel für Städtereisen in Europa. Die Metropole leidet unter dem ausufernden Massentourismus. Sie geht deshalb künftig gegen bestimmte Auswüchse vor. Für Urlauber bedeutet das einige Einschränkungen.

So werden ab dem 1. Januar 2020 Gruppenführungen durch das Rotlichtviertel De Wallen verboten, teilt die Stadtverwaltung mit. Ab 1. April 2019 sind alle Touren nach 19 Uhr untersagt. Die Führungen entlang der Fenster seien den Prostituierten gegenüber nicht respektvoll und verursachten viel Hektik, heißt es. Wird es auf den Straßen des beliebten Quartier dennoch sehr voll, sollen dort die Straßen komplett abgesperrt werden.

Zudem benötigen Reiseleiter in Zukunft eine spezielle Genehmigung. Daher sollten Besucher genau darauf achten, bei wem sie eine Tour buchen. Außerdem wird für Stadtführungen eine zusätzliche Gebühr fällig, ähnlich einer Kurtaxe. Kostenlose Touren werden in diesem Zuge komplett verboten.

Auch auf Kreuzfahrtpassagiere kommt eine Gebühr zu. Wer in Amsterdam an Land gehen möchte, muss seit 1. Januar 2019 eine zusätzliche Steuer zahlen. Dabei werden pro Tag und Kopf acht Euro fällig. Reedereien könnten die Gebühr auf ihre Kunden umlegen. Einige Anbieter ändern die Schiffsrouten wegen der neuen Abgabe Berichten zufolge und fahren statt der niederländischen Hauptstadt etwa Rotterdam an.

Um für mehr Ordnung in der Innenstadt zu sorgen, werden Touristen wie auch Einheimische zur Kasse gebeten, wenn sie Alkohol auf der Straßen trinken. Auch Müll auf die Straßen zu werfen, lautes Grölen oder Wildpinkeln kann für Urlauber teuer werden. Die niederländischen Ordnungshüter haben elektronische Kartenlesegeräte dabei, um Strafgelder sofort kassieren zu können.

Bereits seit 2017 unterbindet die Stadtverwaltung, dass im Zentrum neue Geschäfte, die nur auf Touristen abzielen, eröffnet werden. Dazu zählen etwa Fahrradverleiher, Ticketshops und Besucherattraktionen. Auch neue Fast-Food-Läden oder Eisdielen haben es seit der Neuregelung schwer.

(dpa)
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