Verkehrssünden mit dem Mietwagen Bußgeldbescheide aus dem Ausland können teuer werden

München · Wer im Urlaub mit einem Mietwagen geblitzt wird, wird häufig doppelt zur Kasse gebeten.

Wer im Spanien-Urlaub gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat, kann mit einer schnellen Zahlung oft die Hälfte des Bußgeldes sparen. Voraussetzung ist nach Angaben des ADAC, dass der Betrag binnen 20 Tagen ab Erhalt des Bußgeldbescheids bezahlt wird. Urlauber, die mit einem Mietwagen unterwegs sind, erreicht ein solcher Bescheid jedoch meist nicht direkt, sondern auf Umwegen über die Mietwagenfirma. Oft lassen sich diese sogar vertraglich einräumen, die Kreditkarte des Kunden im Falle eines Bußgeldbescheids mit einer zusätzlichen Servicegebühr zu belasten, sagt Frieder Bechtel vom Portal billiger-mietwagen.de.

Wer sich die zusätzlichen Kosten sparen will, dem bleibt im Zweifel nur selbst tätig zu werden. Strafzettel wegen falschen Parkens etwa können laut Bechtel meist vor Ort durch Einzahlung bei der Bank beglichen werden. Schwieriger sei es bei Blitzern. Hier bleibe dem Reisenden nur der Versuch, die Polizeibehörde vor Ort aufzusuchen, um dort die Strafe zu bezahlen oder die Behörde zu bitten, den Bescheid an die Heimatadresse statt an die Mietwagenfirma zu schicken.

(dpa)
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