Frühzeitige Anmeldung Rollator für Flugreisen im Voraus anmelden

Bonn · Wer einen Rollator braucht, kommt nicht ohne Weiteres an Bord eines Flugzeugs. Reisende mit eingeschränkter Mobilität müssen ihren Hilfebedarf daher bis spätestens 48 Stunden vor Abflug bei Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter anmelden.

Darauf macht die Deutsche Rheuma-Liga aufmerksam. Es sei wichtig, benötigte Hilfsmittel und Serviceleistungen direkt bei der Buchung anzugeben.

Rollatoren, andere Gehstützen und medizinisch notwendige Geräte zählen demnach nicht als Gepäck, der Transport ist kostenlos. Angekommen am Flughafen sei es für betroffene Personen ratsam, sich direkt beim Schalter ihrer Fluglinie oder an der Information melden. Wer drei Stunden vor Abflug am Flughafen sei, gehe auf Nummer sicher.

Viele Flughäfen und Fluglinien informieren online über ihre Angebote für Kunden mit Einschränkungen, etwa unter den Stichworten „besondere Hilfsleistungen“ oder „barrierefreies Reisen“.

(dpa)
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