Gestärkte Fluggastrechte bei Annullierung

Luxemburg · Reisende haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nicht rechtzeitig über die Annullierung ihrer Flugverbindung informiert werden. Wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte (Az.: C-302/16), müssen Fluggesellschaften ihren Kunden mindestens zwei Wochen vorher eine Nachricht zukommen lassen und sie über den Ausfall unterrichten. Unerheblich sei dabei, ob der Reisende bei der Fluglinie selbst oder über einen Reisevermittler gebucht habe.

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