Immobilienrecht Was vertraglich bei der Miete zu beachten ist

Ein Mustermietvertrag aus dem Internet ist nicht immer eins zu eins übertragbar. Die Rechtsprechung ist stetig im Wandel – die Immobilienpartner Ihres Vertrauens helfen Ihnen gerne weiter.

Einen Formularmietvertrag, die juristisch gesehen korrekte Bezeichnung, erhalten Sie als Muster bei Ihrem Immobilienpartner in Ihrer Nähe. Er hilft Ihnen auch gerne dabei, erste Klauseln auszuformulieren. Denn bei einem Mietvertrag sind natürlich andere Dinge zu beachten als bei einem Kauf. Denken Sie nur an die Nutzung und Pflege einer eventuellen Gartenfläche. Diese ist in den meisten Fällen bei einem eigenen Haus anders geregelt als bei einer Mietwohnung.

Damit man sich beim Auszug nicht darüber streitet, ob die Tapete vorher schon befleckt war oder ob der Sprung in der Fliese neu ist, raten Experten unbedingt dazu, neben dem Mietvertrag ein Protokoll zur Wohnungsübergabe zu gestalten. Hier sollte man den jeweiligen Zählerstand von Wasser, Strom und Heizung protokollieren. Schäden sollten notiert werden, ansonsten steht der Mieter im Anschluss leicht wie der Schuldige da. Die Experten vor Ort helfen Ihnen auch beim Verkauf weiter.
Sie unterstützen Sie dabei, mit einem Interessenten über den Preis zu verhandeln und auch dabei, Ihre Forderungen durchzusetzen. Sie sollten Ihre Ziele nicht zu niedrig ansetzen, doch auch ihre Grenzen für einen Kompromiss benennen. Auch beim Aufsetzen des Vertrages beim Notar gilt: Die Ausgestaltung sollte nicht nur den Vorstellungen des potenziellen Käufers gelten. Bei allen Fragen stehen Ihnen Ihre Immobilienpartner vor Ort gerne Rede und Antwort. immowelt/bo

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