Kursschwankungen Bafin verbietet Wetten auf fallende Kurse bei Wirecard

Bonn · Die Finanzaufsicht Bafin hat neue Spekulationen auf fallende Aktienkurse beim Zahlungsdienstleister Wirecard untersagt. Ab sofort sei es für zwei Monate verboten, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen, teilte die Behörde mit.

Leerverkäufer sind Spekulanten, die mit fallenden Kursen Geld verdienen wollen. In jüngster Zeit glich der Verlauf des Börsenkurses von Wirecard einer Achterbahnfahrt. Derart große Kursschwankungen sind bei Dax-Konzernen sehr ungewöhnlich. Die Münchner Staatsanwaltschaft und die Bafin hatten sich eingeschaltet,  und zuletzt wurden auch noch in den USA erste Sammelklagen eingereicht. Die „Financial Times“ hatte in den vergangenen Tagen und Wochen mehrere Berichte über mögliche Bilanzierungsverstöße veröffentlicht. Wirecard dementiert, dass Regelverstöße festgestellt wurden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort