Lutfverschmutzung Bundestag beschließt neue Regeln zu Diesel-Fahrverboten

Berlin · Wenn die Luft mehr Schadstoffe enthält als erlaubt, sollen die Folgen die Autofahrer nun trotzdem weniger treffen, als man bislang befürchten musste.

  Aktivisten von Greenpeace demonstrierten vorm Kanzleramt und forderten eine Wende in der Verkehrspolitik: weg von Benzin und Diesel .

Aktivisten von Greenpeace demonstrierten vorm Kanzleramt und forderten eine Wende in der Verkehrspolitik: weg von Benzin und Diesel .

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Ausnahmen für neue Diesel-Autos, Kontrollen nur als Stichproben: Die große Koalition will die Folgen von Fahrverboten in Städten möglichst gering halten. Eine der wichtigsten Regelungen, die der Bundestag gestern beschloss: Sperrungen für ältere Diesel sollen in der Regel nur in Städten mit relativ deutlicher Überschreitung der Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) als verhältnismäßig gelten. Die Länder sollen dem Gesetzespaket bereits heute im Bundesrat zustimmen. Umweltstaatssekretär Florian Pronold (SPD) betonte, der Grenzwert werde nicht verändert. „Fahrverbote sind ein hartes Mittel, und sie sind erst dann verhältnismäßig, wenn nicht mit anderen Mitteln abzusehen ist, dass sehr bald die Grenzwerte eingehalten werden können.“

Die wichtigsten Punkte der Diesel-Gesetze: Fahrverbote sollen „in der Regel“ unverhältnismäßig sein, wenn die Belastung mit NO2 im Jahresmittel 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm und ändert sich damit nicht. Bei relativ geringer Überschreitung soll er aber mit anderen Mitteln erreicht werden, nicht über das Aus­sperren älterer Diesel. Wo es Fahrverbote gibt, sollen die noch ziemlich neuen Euro-6-Diesel ebenso ausgenommen sein wie nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeugen etwa von Müllabfuhr und Feuerwehr und von privaten Entsorgungsfirmen, sowie nachgerüstete Handwerker- und Lieferfahrzeuge.

Auch ältere Diesel, die nach einer Verbesserung der Abgasreinigung weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, sollen nicht von Fahrverboten betroffen sein.

Überwacht werden sollen Fahrverbote anhand der Nummernschilder nur stichprobenartig und mit mobilen Kontrollgeräten. Heimliche Aufnahmen und Videos sind nicht erlaubt. Die Daten müssen spätestens nach zwei Wochen wieder gelöscht werden.

Zudem wird nochmals ausdrücklich bekräftigt, dass Kommunen weitere Ausnahmen zulassen können – besonders nach der bestehenden Regelung, wenn „unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern“.

Die Zeit drängt, denn in Hamburg und Stuttgart gibt es bereits Fahrverbote für ältere Diesel. Weitere könnten bald folgen. Neuere Daten der Landesumweltbehörden zeigen, dass in vielen Städten der Grenzwert noch immer deutlich überschritten ist. Es laufen noch mehrere Gerichtsverfahren nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe.

Vor dem Kanzleramt demonstrierten Greenpeace-Aktivisten für ein Umdenken in der Verkehrspolitik: Sie stellten direkt vor der Zufahrt einen Pkw mit der Aufschrift „Bitte wenden!“ so auf, dass es aussah, als stecke er mit der Motorhaube im Boden – und zwangen unter anderem Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), zu Fuß zu Angela Merkels Amtssitz zu gehen.

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