Außergerichtliche Einigung auf Fahrverbote Hessen und Umwelthilfe einigen sich auf Fahrverbote

Wiesbaden/Darmstadt · Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat sich im Streit um Diesel-Fahrverbote erstmals mit einer Landesregierung außergerichtlich geeinigt. Die DUH und der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) als Kläger verständigten sich mit der schwarz-grünen Landesregierung auf Diesel-Fahrverbote für zwei Straßen in Darmstadt, um den europäischen Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) zu erreichen.

Das teilten gestern die DUH, der VCD und die Landesregierung  mit.

Die Fahrverbote für die Hügelstraße am City-Tunnel und eine wichtige Ausfallstraße (Heinrichstraße) sollen ab 1. Juni 2019 gelten. Das Umweltministerium spricht von Mitte 2019. Danach gelten die Verbote für Diesel-Fahrzeuge bis Euronorm 5 und Benziner bis Euronorm 2. Zugleich werden  Fahrspuren reduziert. Sollte die NO2-Belastung im zweiten Halbjahr 2019 nicht unter den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinken, werde das Maßnahmenpaket verschärft. „In Darmstadt wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass durch Diesel-Fahrverbote keine Grenzwertüberschreitungen an anderen Stellen im Stadtgebiet auftreten werden“, berichten DUH und VCD. Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) sagte: „Erstmalig in Deutschland ist es nach einer Klage zur Luftreinhaltung zu einem Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe gekommen. Das belegt, dass sowohl das Umweltministerium als auch Darmstadt eine hervorragende Grundlage erarbeitet haben, um die Verbesserung der Luftqualität schnellstmöglich zu erreichen.“

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