Kommentar Das Urteil ist ausgewogen

Das Urteil des BGH zur Anzahlungspraxis des Reisekonzern Tui ist ausgewogen. Sich einen Teil des Reisepreises schon im Vorhinein zu sichern, kann man den Veranstaltern nicht verwehren. Auch sie müssen in Vorlage treten, schon heute die Hotels und Flüge für die Sommersaison des kommenden Jahres buchen und teilweise auch schon anzahlen.

Kommentar: Das Urteil ist ausgewogen
Foto: SZ/Robby Lorenz

Sie tragen also das Risiko, wenn eine Urlaubs-Destination wegen politischer Unruhen oder Terroranschlägen von den Touristen gemieden wird, die Hotels und Flugzeuge leer bleiben. Das Geschäftskonzept der beiden beklagten Tui-Marken ist zudem darauf ausgerichtet, dass die Kunden für kleines Geld verreisen können, wenn sie sofort die Reise buchen, sobald sie ein passendes Angebot. haben. Es ist also etwas für Schnellentschlossene. Wer sich darauf einlässt, muss wissen, was er tut. Ansonsten soll er zu Hause bleiben.

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