Immobilien-Urteile Gewohnheitsparken ist kein Dauerrecht
Frankfurt · Auch dauerhaftes Parken auf einer vertraglich nicht zugesicherten Fläche begründet kein „Ewigkeitsrecht“. Darauf aber berief sich ein Mieter, der über längere Zeit unwidersprochen eine Nische zum Parken nutzte und dies sogar mit Hinweisschildern deklarierte.
17.01.2019
, 20:11 Uhr
Als der Eigentümer ihm dies untersagte, berief er sich auf sein Gewohnheitsrecht. Zu Unrecht, befanden die Richter des Amtsgerichts Frankfurt. Auch nach längerer Zeit könne der Besitzer auf ein Beenden dieses Zustandes pochen.
(AZ: 33 C 767/17)