Kein Anspruch auf Erstattung bei Ticket-Storno Keine Erstattung bei Ticket-Storno

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof urteilt zu Gunsten von Fluggesellschaften.

() Fluggesellschaften dürfen Tickets ohne Erstattungsmöglichkeit im Falle einer Stornierung durch den Kunden verkaufen. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Geklagt hatten zwei Lufthansa-Kunden. Der Ausschluss des Kündigungsrechts benachteilige die Fluggäste nicht unangemessen, begründete der Senat das Urteil. Die Kläger, die in Vorinstanzen unterlegen waren, hatten ihre Flüge von Hamburg in die USA wegen Krankheit zwei Monate vor dem Termin abgesagt. Von  2766,32 Euro erhielten sie nur 267,12 Euro für nicht verbrauchte Steuern zurück (X ZR 25/17).

Zentraler Punkt des Falls ist die Anwendbarkeit von Paragraf 648 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Werkvertrag. Dort ist geregelt, dass ein Unternehmen bei einer Vertragskündigung durch den Kunden den gezahlten Preis einbehalten darf. Das Unternehmen muss die Summe aber teilweise zurückerstatten, wenn es Kosten spart oder die Leistung an einen anderen Kunden verkauft. Ersparnisse für die Unternehmen gibt es bei einer Kundenstornierung laut Senat kaum, weil die Aufwendungen zum größten Teil Fixkosten seien. Diese verringerten sich praktisch nicht, wenn der Fluggast an der Reise nicht teilnimmt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort