Bundeskartellamt ahndet Absprachen Millionenstrafe gegen Saarstahl

Berlin/Völklingen · Das Bundeskartellamt hat 205 Millionen Euro Strafe gegen sechs Unternehmen, einen Verband und zehn Personen verhängt.

 Blick in die Stranggussanlage von Saarstahl, die modernste Stahl-Qualitäten garantiert.

Blick in die Stranggussanlage von Saarstahl, die modernste Stahl-Qualitäten garantiert.

Foto: Saarstahl AG

Das Bundeskartellamt in Berlin bestraft mehrere führende Stahlunternehmen wegen „Preisabsprachen und des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen“ mit hohen Bußgeldern. Die Gesamtsumme beträgt 205 Millionen Euro. Betroffen ist auch die Saarstahl AG Völklingen. Wie hoch deren Anteil am Bußgeld ist, war gestern nicht in Erfahrung zu bringen.

Das Bundeskartellamt in Berlin betonte auf Anfrage unserer Zeitung, es werde grundsätzlich immer nur die  Gesamtsumme der Bußgelder veröffentlicht. Auch von Saarstahl waren hierzu keine näheren Einzelheiten zu erfahren. Eine Pressesprecherin bestätigte lediglich: „Saarstahl hat im Zuge dieses Verfahrens mit dem Bundeskartellamt offen und konstruktiv kooperiert.“ Weiterhin stellte sie klar, dass das Unternehmen bereits in der Bilanz Vorsorge getroffen habe. Auch liefen seit längerem im Rahmen eines „Compliance“ Programms regelmäßige Schulungen von Führungskräften und Mitarbeitern durch Kartellrechtsexperten. Regeltreue stehe bei Saarstahl an oberster Stelle, betonte die Sprecherin.

Dennoch erhebt die Kartellbehörde massive Vorwürfe. So hätten die betroffenen Stahlhersteller „zumindest seit 2004 bis längstens zur Durchsuchung im November 2015 die Berechnungsweise der Schrott- und Legierungszuschläge für Edelstahlprodukte untereinander abgestimmt und branchenweit einheitlich verwendet. Zwischen den betroffenen Unternehmen bestand darüber hinaus die Grundvereinbarung, dass die so berechneten Zuschläge gegenüber den Abnehmern 1:1 durchgereicht werden“, heißt es in der Presserklärung des Bundeskartellamtes.

Weiterhin wird darin klargestellt: „Die Ermittlungen haben ergeben, dass sich Vertreter der Stahlhersteller zumindest im Produktbereich Edelbaustahl auch über Erhöhungen des Basispreises ausgetauscht haben. Ergänzend wurden weitere sensible Informationen, wie zum Beispiel die aktuelle Auftragslage, die Entwicklung der Lagerbestände  bei den Kunden, Kapazitäten, Produktionsstillstände und beabsichtigte Preiserhöhungen ausgetauscht, die für das wettbewerbliche Verhalten der Unternehmen von Bedeutung waren.“ Wer innerhalb von Saarstahl von den aufgetretenen Unregelmäßigkeiten wusste, ob Einzelpersonen oder Gruppen von Führungskräften, dazu wollte die Pressesprecherin keine weiteren Angaben machen.

Auch andere Stahlhersteller sind von den Geldbußen massiv betroffen. Dabei handelt es sich im Einzelnen um  Arcelor-Mittal Commercial Long Deutschland (Köln),  Dörrenberg Edelstahl (Engelskirchen), die Kind & Co Edelstahlwerke (Wiehl),  Schmidt + Clemens  (Lindlar) und  Zapp Precion Metals  in Schwerte. Das Bundeskartellamt hat zudem die zwischenzeitlich aufgelöste „Edelstahl-Vereinigung e.V“ belastet. Gegen vier weitere Unternehmen und einen Verband dauern die Ermittlungen noch an.

 Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in Berlin.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in Berlin.

Foto: picture alliance / dpa/Federico Gambarini

Wie es weiter heißt, wurde das Verfahren mit einer branchenweiten Durchsuchung im November 2015 durch einen Kronzeugenantrag des österreichischen Stahlkonzerns Voestalpine ausgelöst. „In Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes wird gegen die Voestalpine keine Geldbuße verhängt“. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, bilanziert: „Die Unternehmen haben über Jahre hinweg wichtige Preisbestandteile beim Vertrieb von Edelstahl abgesprochen. Durch die abgestimmte, brancheneinheitliche Berechnung und und Anwendung von Schrott- und Legierungszuschlägen und durch eine weitreichenden Austausch wettbewerblich sensibler Informationen wurde der Preiswettbewerb zwischen den Unternehmen erheblich beeinträchtigt.“

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