Stromverbrauch von Elektrogeräten Ein Staubsauger-Streit mit Folgen

Brüssel · Staubsauger brauchen vorerst kein Energielabel mehr. Das hat der Hersteller Dyson vor Gericht gegen die EU durchgesetzt.

 Das bisherige Testverfahren für Staubsauger ergab keine verlässlichen Werte für den Stromverbrauch. So sieht es der Europäische Gerichtshof.

Das bisherige Testverfahren für Staubsauger ergab keine verlässlichen Werte für den Stromverbrauch. So sieht es der Europäische Gerichtshof.

Foto: dpa/Tobias Hase

Die Verbraucher haben sich an die bunten Aufkleber längst gewöhnt: Beim Kauf eines neuen Elektrogerätes, wie zum Beispiel eines Geschirrspülers, Kühlschranks oder einer Waschmaschine, zeigen die Etiketten den Stromverbrauch an – von grün (A) für sparsam bis tiefrot (G) für Stromfresser. Doch nun stehen viele Staubsauger nach Jahren wieder ohne Aufkleber bei den Händlern. Die Brüsseler EU-Kommission hat die Berufungsfrist gegen ein höchstrichterliches Urteil verstreichen lassen und damit dem britischen Hersteller Dyson einen Sieg auf ganzer Front beschert.

Das Unternehmen hatte schon 2015 gegen die entsprechende EU-Vorgabe geklagt, weil die benutzten Prüfverfahren falsche Ergebnisse bringen würden. Im Kern geht es um den Kampf zwischen Saugern mit und ohne Beutel. Letztere gehören zum Kerngeschäft des britischen Herstellers. Der hatte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) argumentiert, dass die vorgeschriebenen Testverfahren zur Ermittlung des Stromverbrauchs mit leeren Beuteln durchgeführt werden. Und selbst die Richter in Luxemburg konnten nachvollziehen, dass dies bestenfalls selten der Fall ist. Solche Tests entsprächen nicht den Voraussetzungen, „die den tatsächlichen Bedingungen des Gebrauchs so nah wie möglich kommen“, urteilten die Richter. Hintergrund: Der tatsächliche Energieverbrauch liegt nämlich bei halbvollen oder vollen Beuteln deutlich höher, als wenn der Beutel leer ist. Da die Kennzeichnung für den Verbraucher aber verlässlich sein müsse, liege tatsächlich eine Irreführung der Kunden vor, meinten die Luxemburger Juristen. Die Europäische Kommission hätte gegen das Urteil Einspruch einlegen können, unterließ das aber. Stattdessen sitzen die Technik-Fachleute der Behörde nun daran, die Richtlinie zu überarbeiten.

 Die Energielabel erleichtern die Suche nach Geräten, die wenig Strom verbrauchen. 

Die Energielabel erleichtern die Suche nach Geräten, die wenig Strom verbrauchen. 

Foto: dpa/Peter Kneffel

Der Fall schlüge wahrscheinlich keine Wellen, wenn die Zweifel an den Verfahren zur Ermittlung der Verbrauchswerte nicht schon mehrfach Gegenstand heftiger Diskussionen gewesen wären. So ermittelte die Stiftung Warentest, dass Hersteller von Kühlschränken lange den Strombedarf ihrer Produkte am Beispiel eines Junggesellen-Haushaltes testeten: wenig drin und nur selten benutzt. Dass dabei vergleichsweise niedrige Energiewerte herauskamen, konnte kaum überraschen.

Auch bei Waschmaschinen gab es offenbar lange Jahre verschiedene Tricks, um den Verbrauch zu schönen. In einigen Laboren wurde der Stromverbrauch bei einem 60-Grad-Öko-Programm gemessen, das die Hersteller entsprechend optimiert hatten. Dass die Wäsche bei einer solchen Einstellung aber bis zu vier oder fünf Stunden rotiert und unterm Strich entsprechend mehr Energie verbraucht wird, merkten viele Kunden erst nach dem Kauf.

Hinter den Kulissen der EU-Kommission wird deshalb inzwischen darüber nachgedacht, die ganze Richtlinie von 2012 noch einmal auf den Prüfstand zu stellen, um sicher zu sein, dass die vorgeschriebenen Testverfahren auch wirklich den Herausforderungen im Alltag entsprechen – und die Angaben auf den Energielabels korrekt sind. Schließlich hatte die EU erst vor zwei Jahren die Aufkleber runderneuert und die früheren Verbrauchsklassen, die immer neuer Erweiterungen bedurften (zum Beispiel A+++), abgeschafft.

Das Luxemburger Gerichtsurteil könnte allerdings eines der Kernvorhaben der EU im Bereich der Energieeffizienz in Frage stellen, wenn auch andere Hersteller von der Dyson-Klage angesteckt werden. Aus den Energielabels könnten nichtssagende Aufkleber werden.

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