Geldverkehr Online-Bezahlen wird in EU günstiger

Brüssel · Die Änderungen im Zahlungsverkehr bringen Europas Bürger einige Erleichterungen. Das trifft vor allem für das Bezahlen per Internet zu.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Marius Becker

Verbraucher profitieren künftig von neuen Regeln zum Zahlungsverkehr, die ab diesem Samstag europaweit gelten. Für Bankkunden bringt die europäische Zahlungsrichtlinie PSD (Payment Service Directive) 2 einige Verbesserungen. Doch dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) zufolge ist in einigen Punkten auch Vorsicht geboten. Zum Beispiel bei der Herausgabe von Bankdaten an Drittanbieter.

Wie ist künftig das Bezahlen geregelt?

Einkaufen im Internet ist für viele Verbraucher inzwischen selbstverständlich. Doch viele Verkäufer nutzen das aus und verlangen für das bargeldlose Bezahlen zusätzliche Gebühren. Künftig soll damit weitestgehend Schluss sein: Befindet sich ein Zahlungsdienstleister in Europa, dürfen laut den neuen Regeln keine weiteren Zusatzkosten für das Zahlen mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) per Überweisung oder Lastschrift erhoben werden. Dem ZEV zufolge gilt das allerdings nicht für Anbieter, die das sogenannte Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren verwenden, wie beispielsweise American Express –  diese dürfen auch weiterhin Gebühren erheben.

Wie tief sinkt die Haftungsgrenze?

Bei Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte, des Lastschriftverfahrens oder des Online-Bankings haftet der Bankkunde für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro, solange er die Karte oder sein Online-Konto noch nicht gesperrt hat. Bislang liegt die maximale Haftungsgrenze bei 150 Euro. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist die Haftung aber weiterhin nicht beschränkt.

Ist das Blocken eines Kautionsbetrags auf der Kreditkarte künftig noch erlaubt?

Gibt der Kunde bei einer Reservierung oder Buchung etwa eines Hotelzimmers oder eines Mietwagens seine Karten-Daten an, kann das Unternehmen bislang ohne Ankündigung einen bestimmten Betrag auf der Kreditkarte blocken. Künftig ist das nur möglich, wenn der Karteninhaber dem ausdrücklich zustimmt.

Wie kann ich jetzt Drittanbieter nutzen?

Drittanbieter im Online-Banking – so genannte Fintechs – sind künftig gesetzlich anerkannt und unterliegen der Bankenaufsicht. Bankkunden können diesen Drittanbietern den Zugriff auf das Konto gestatten, um etwa Überweisungen einfacher tätigen zu können oder das eigene Zahlungsverhalten besser im Blick zu haben. Allerdings rät das ZEV hierbei, dass Verbraucher darauf achten sollten, dass der Zugriff immer nur nach einem sicheren Authentifizierungsverfahren des Kontoinhabers gestattet wird. Verbraucher sollten sich zudem bewusst machen, „dass ihre Daten bei diesen Drittanbietern über lange Zeit gespeichert und auch ausgewertet werden“, erklärt Karolina Wojtal vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz.

Was passiert bei unautorisierten Zahlungen?

Im Fall von nicht autorisierten Lastschriftverfahren oder Kartenzahlungen, etwa wegen Missbrauchs, sind die Banken nun verpflichtet, den fälschlich abgebuchten Betrag bis spätestens einen Tag, nachdem die Bank informiert wurde, zurückzuerstatten. Hat die Bank aber einen begründeten Verdacht, dass der Aufforderung ein Betrugsfall zugrunde liegt, kann sie die Rückbuchung verweigern.

Sind die Banken bei Fehlleitungen zur Auskunft verpflichtet?

Kommt es zu einer Fehlleitung einer Überweisung, ist das Geldinstitut dazu verpflichtet, auf Anfrage alle verfügbaren Informationen herauszugeben, die nötig sind, um die Erstattung des Zahlungsbetrags zu beantragen. Die Aufforderung zur Auskunft muss schriftlich erfolgen.

Wie läuft die innereuropäische Überweisung in Drittstaaten-Währungen ab?

Für Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Fremdwährungen von Drittländern, etwa in Schweizer Franken oder US-Dollar, gelten nun dieselben Regelungen wie für Überweisungen in den Währungen der Mitgliedsländer. Vorher fielen diese Transaktionen nicht unter das europäische Zahlungsdienstrecht.

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