Managerinnen von Pro Seniore vor Gericht - Steuerhinterziehung?

Saarbrücken. Im Strafprozess gegen drei leitende Mitarbeiterinnen der Saarbrücker Pro Seniore Unternehmensgruppe wegen Verdachts der Steuerhinterziehung in Höhe von rund 360000 Euro soll heute das Urteil verkündet werden

Saarbrücken. Im Strafprozess gegen drei leitende Mitarbeiterinnen der Saarbrücker Pro Seniore Unternehmensgruppe wegen Verdachts der Steuerhinterziehung in Höhe von rund 360000 Euro soll heute das Urteil verkündet werden. Die mögliche Bandbreite der Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken reicht von Freispruch bis hin zur Verurteilung der Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Schlussplädoyer die Verurteilung der beiden 53 und 51 Jahre alten Frauen zu Freiheitsstrafen von 18 Monaten auf Bewährung beantragt. Begründung: Die Vorstandsfrau und die Prokuristin des deutschlandweit aktiven Betreibers von über 100 Alten- und Pflegeheimen seien dafür verantwortlich, dass in zwölf Heimen das an die Mitarbeiter ausgezahlte Weihnachtsgeld für 2003 nicht ordnungsgemäß versteuert worden sei. Das 13. Monatsgehalt und damit die darauf vom Arbeitgeber ans Finanzamt abzuführenden Lohnsteuern seien nach unten gerechnet worden. Geholfen habe den Managerinnen dabei eine leitende Mitarbeiterin einer Lohnabrechnungsstelle des Konzerns. Die 52-Jährige solle deshalb zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 80 Euro, also zu insgesamt 7200 Euro verurteilt werden.Verteidigung will FreispruchDie Verteidigung widersprach dieser Sichtweise der Anklage vehement seit Beginn des Prozesses im Januar. Die drei Rechtsanwälte forderten demgemäß Freispruch für die drei angeklagten Frauen. Sie betonten, dass es sich bei dem an die Mitarbeiter ausbezahlten Geld nicht um Weihnachtsgeld oder ein lohnsteuerpflichtiges 13. Monatsgehalt gehandelt habe. Es sei vielmehr um eine besondere Zahlung eigener Art während laufender Tarifverhandlungen gegangen. Quasi um einen Sonderzahlungsvorschuss oder eine Art Kredit an nicht tarifgebundene Mitarbeiter. Aus Sicht der Angeklagten zur damaligen Zeit hätten diese Beträge deshalb nicht zur Lohnsteuer angemeldet werden müssen. Sie seien freizusprechen.Ob das Amtsgericht dieser Argumentation folgen wird, ist offen. In anderer Besetzung und mit Blick auf das Weihnachtsgeld 2003 in anderen Heimen von Pro Seniore hatte es die beiden Managerinnen im Jahr 2005 bereits zu Geldstrafen verurteilt. Damals waren die Vorwürfe mit Blick auf die jetzt verhandelten Heime noch nicht bekannt.

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