Fast alle vertrauen der Berufsfeuerwehr

Saarbrücken · Wenn in Notfällen psychisch kranke Menschen am Wochenende in eine Klinik gebracht werden müssen, ist eine Rufbereitschaft wichtig, die Kontakt zum Amtsgericht hält. Hier kommt auf die Berufsfeuerwehr künftig mehr Arbeit zu.

Die Rufbereitschaft für die Unterbringung von psychisch kranken Menschen an Wochenenden und Feiertagen wird bei der Saarbrücker Berufsfeuerwehr konzentriert. Sie übernimmt die Rufbereitschaft von vier Landkreisen - nur der Landkreis Saarlouis macht nicht mit -, dem Regionalverband und den Städten Völklingen und St. Ingbert. So steht es in einer Vorlage für die Regionalversammlung. Nach Angaben des Regionalverbandes sind die Behörden verpflichtet, diese Rufbereitschaft vorzuhalten. Bei der Stadt Saarbrücken übernahm das bisher schon die Berufsfeuerwehr, die ja auch an den dienstfreien Tagen der Verwaltung besetzt ist.

Die Stadt Saarbrücken erhält nun eine jährliche Entschädigung von 12 000 Euro von den Verwaltungen, die ihre Rufbereitschaft abtreten. Denn nach Angaben von Berufsfeuerwehrchef Josef Schun wird die Inanspruchnahme der Rufbereitschaft nun deutlich steigen. Wie Schun erklärte, werden die psychisch kranken Menschen in Saarbrücken von Polizei und Rettungsdienst in eine Klinik gebracht, die dann die Berufsfeuerwehr informiere und diese den Antrag auf Unterbringung an das zuständige Gericht weiterleitet. Innerhalb von 24 Stunden müsse das Amtsgericht Saarbrücken , das ebenfalls einen Bereitschaftsdienst hat, über die Anträge entscheiden, erklärt Lars Weber, Sprecher des Regionalverbandes. So steht es auch im Unterbringungsgesetz.

Die Verwaltung listet mehrere Vorteile der Zentralisierung auf: Der Regionalverband spare die Hälfte des Betrags, wenn die Rufbereitschaft und damit viele Überstunden wegfallen. Die Vereinbarung "beendet aus Sicht der Vollzugspolizei und des Gerichtes die oft schwer zu beantwortende Frage, welche Rufbereitschaftsbehörde innerhalb des Saarlandes zuständig ist", schreibt der Regionalverband in der Vorlage weiter.

Rund 1900 Euro jährlich muss er künftig an die Stadt für die Rufbereitschaft überweisen. Die Regionalversammlung stimmte am Donnerstag zu, das Votum des Stadtrats soll im Juli folgen und im August die Neuregelung umgesetzt werden.

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Hintergrund Nach dem Gesetz kann die Unterbringung psychisch Kranker gegen deren Willen geschehen, wenn diese Person durch ihr krankhaftes Verhalten "ihr Leben und ihre Gesundheit gefährdet" und diese Gefahr nur durch stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus abgewendet werden kann. In unaufschiebbaren Fällen kann die Polizei diese Person ohne Anordnung der zuständigen Behörde ins Krankenhaus bringen. Dann müssen aber das Gericht, die Behörde, die nächsten Angehörigen und der Betreuer/die Betreuerin unverzüglich verständigt werden. "Über den Antrag entscheidet das für die Anordnung der Unterbringung zuständige Gericht", heißt es in dem Gesetz. sm

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