Rundfunkgebühren Der Reformbedarf bleibt

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eindeutig. Die Erhebung des Rundfunkbeitrages in der derzeitigen Form und Höhe ist nicht zu beanstanden. Es sei denn, man ist Inhaber mehrerer Wohnungen. Für die überwältigende Mehrheit der Bürger im Land ändert sich nichts.

Rundfunkgebühren: Der Reformbedarf bleibt
Foto: SZ/Robby Lorenz

Karlsruhe gibt sich unbeirrt und folgt damit der Linie früherer Urteile: Es kommt nicht auf die tatsächliche Nutzung an, sondern auf die Möglichkeit. Die Rundfunkgebühr basiert auf dem Allgemeinheitsprinzip im Beitragsrecht – man zahlt schließlich auch die volle Müllgebühr, obwohl die Tonne nur halbvoll ist.

Freilich zwingt dies dazu, die Qualität der Programme immer wieder kritisch zu hinterfragen. Auch bleibt der Reformbedarf der Öffentlich-Rechtlichen groß, daran ändert das Karlsruher Urteil nichts. Das gilt für Einsparpotenziale genauso wie für den Einfluss der Parteien in den Rundfunkbeiräten, der zum Teil dem Anspruch politischer Unabhängigkeit widerspricht. Wer die Akzeptanz von ARD und ZDF in der Bevölkerung wieder stärken will, muss hier ansetzen. Besser jetzt als gleich.

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