Gericht entscheidet Geschasster Chef der Saarbrücker Berufsfeuerwehr muss zurück auf seinen Posten

Saarbrücken · Weiterer Sieg für Josef Schun, weitere Schlappe für Oberbürgermeisterin Charlotte Britz. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes sieht keinen Grund, dass der Ex-Feuerwehrchef nicht auf seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren sollte.

 Aufnahme aus besseren Tagen von 2016: Oberbürgermeisterin Charlotte Britz mit dem Chef ihrer Berufsfeuerwehr, Josef Schun.

Aufnahme aus besseren Tagen von 2016: Oberbürgermeisterin Charlotte Britz mit dem Chef ihrer Berufsfeuerwehr, Josef Schun.

Foto: BeckerBredel

Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) hat eine richterliche Anordnung des Verwaltungsgerichtes aus Saarlouis erhalten. Demnach muss sie dem ehemaligen Chef der Berufsfeuerwehr, Josef Schun, seinen alten Posten zurückgeben. Nach Angaben der Gerichtspressestelle seien die Argumente der Verwaltungschefin widerlegt, wonach es triftige Gründe gab, Schun die Leitung der Feuerwehr zu entziehen.

Britz hatte im September wegen des angeblich zerrütteten Vertrauensverhältnisses zwischen Schun und Feuerwehrleuten den Feuerwehrchef abgesetzt. Darauf kam er anderweitig im Rathaus unter, übernahm die neugeschaffene Stelle des Brandschutz- und Sicherheitsreferenten im Baudezernat.

Mittlerweile siegte Schun vor Gericht, welches das Verbot, seine Dienstgeschäfte zu führen, als rechtswidrig erachtete (Urteile vom 1. März sowie 10. September 2018). Schuns Versetzung beanstandeten die Richter am Dienstag (9. April) ebenfalls als „evident sachwidrig“.

Denn Schun ist laut Gericht im Zusammenhang mit dem Vorwurf seitens Britz entlastet, er habe wegen eines ausgemusterten Feuerwehrautos die Stadt betrogen. Außerdem sei ihm nicht anzulasten, dass die dienstliche Zusammenarbeit nur seinetwegen unmöglich sei.

Die Stadt Saarbrücken sowie Schun haben nun zwei Wochen Zeit, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einzulegen.

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