Sulzbacher akzeptiert Strafbefehl Kopfnuss im Zug: Rechter zahlt 800 Euro Strafe
Sulzbach · Eine brutale Attacke hat dem Sprecher der rechtsgerichteten Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ einen Prozess eingebracht – den er auf den letzten Drücker noch umschiffte.
Angriff auf einen Jugendlichen im Regionalexpress von Kaiserslautern nach Saarbrücken: Damit hat sich Alexander Flätgen einen Strafbefehl der Zweibrücker Staatsanwaltschaft eingehandelt. Wegen Körperverletzung soll er 800 Euro zahlen. Mittlerweile sagte der in rechtsextremen Politikkreisen weit über die Grenzen des Saarlandes bekannte Sulzbacher zu, das Geld an die Staatskasse zu bezahlen. Und das in letzter Sekunde. Sonst wäre ihm wegen des schmerzhaften Vorfalls der Prozess gemacht worden.
Was war nach Ansicht der Ermittler geschehen? Am 3. März kehrten Flätgen mit Begleitern sowie das spätere Opfer, der Landstuhler Linke-Politiker Gökdeniz Ozcetin, im selben Waggon ins Saarland zurück. Alle kamen von einer Demonstration im pfälzischen Kandel. Dort hatten sowohl rechte als auch linke Gruppen protestiert. Auslöser dafür war der gewaltsame Tod eines 15-jährigen Mädchens gewesen. Nach Ansicht der Richter hatte ein gleichaltriger Afghane seine Ex-Freundin mit einem Brotmesser am 27. Dezember 2017 getötet. Er wurde wegen Mordes zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Seit dieser Bluttat treffen in Kandel immer wieder Asylpolitik-Gegner sowie Unterstützer eines liberalen Umgangs mit Flüchtlingen bei Kundgebungen aufeinander.
So auch an jenem 3. März dieses Jahres. Auf der Rückfahrt soll eine junge Frau aus St. Ingbert einen NPD-Wurfzettel zerrissen haben. Ein älterer Mann stritt sich deswegen mit ihr. Darauf eskalierte die Lage: Denn der zu jener Zeit 17 Jahre alte Özcetin sprang der Frau bei. Flätgen, ein Bekannter des Seniors, ging daraufhin auf den Jugendlichen los und verpasste ihm eine Kopfnuss, ließ dann aber von ihm ab. Im Internet allerdings legte Flätgen wenig später nach. Im sozialen Netzwerk Facebook schrieb er auf seiner persönlichen Seite: „Und an die beiden im Zug auf dem Rückweg: Nächstes Mal überlegt Ihr Euch besser, einen Kameraden von uns blöd anzumachen. Das gibt nur Kopfschmerzen.“ Dieser Beitrag ist zwischenzeitlich gelöscht.
Ein Verhandlungstermin wegen Flätgens Ausrasters stand bereits. Am Landstuhler Amtsgericht sollten er und Zeugen am Dienstag vor einem Strafrichter erscheinen. Soweit hätte es gar nicht kommen müssen. Doch zuerst war Flätgen alles andere als einverstanden damit, 800 Euro an die Gerichtskasse zu zahlen, damit die Angelegenheit vom Tisch ist. Wie ein Gerichtssprecher dazu auf Anfrage erklärte, hatte Flätgen deshalb Einspruch eingelegt. Daraufhin wurde der Hauptverhandlungstermin überhaupt erst angesetzt.
Nur einen Tag vor dem Prozess schickte der Angeklagte dann ein Fax ans Amtsgericht. Darin erklärte er, den Strafbefehl anzuerkennen, die Summe zu begleichen. Das bestätigt Angelika Jansen-Siegfried, Behördenchefin in Landstuhl. „Wir haben darauf alle Zeugen und auch den Geschädigten telefonisch darüber informiert, dass der Verhandlungstermin abgesagt ist.“ Nun sei wieder die Staatsanwaltschaft in Zweibrücken am Zug, die den Strafbefehl vollstreckt. Wenn jetzt alles glattläuft, Flätgen zahlt, sei von Staats wegen alles erledigt.
Indes nicht für das Opfer. Özcetin kündigt an, nicht locker zu lassen, Flätgen wegen der Verletzung zivilrechtlich belangen zu wollen. „Ich werde Schmerzensgeld geltend machen“, ließ er auf SZ-Anfrage wissen.
Trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme war Flätgen am Dienstag nicht zu erreichen, von ihm keine Stellungnahme zu erhalten. Nach Informationen der Saarbrücker Staatsanwaltschaft sind zurzeit hier gegen den Rechtsaußen „keine weiteren Strafverfahren anhängig“. Angaben im Internet, wonach Flätgen mittlerweile wegen eines anderen Vergehens hinter Gitter sitzt, blieben unbestätigt.