Garderoben-Chaos im E-Werk Welche Ansprüche haben die Mallorca-Party-Gäste?

Saarbrücken · Bei grobem Verschulden des Garderobenpersonals haftet der Veranstalter, sagt Jura-Professor Roland Michael Beckmann.

 Am vergangenen Wochenende kam es auf der Mallorca-Party im E-Werk, die bereits mittags um 15 Uhr begann, im Laufe des Abends zu einem Garderoben-Chaos, das ungeahnte Ausmaße annahm.

Am vergangenen Wochenende kam es auf der Mallorca-Party im E-Werk, die bereits mittags um 15 Uhr begann, im Laufe des Abends zu einem Garderoben-Chaos, das ungeahnte Ausmaße annahm.

Foto: BeckerBredel

(ste) Nachdem Hunderte am Samstagabend die Mallorca-Party im E-Werk ohne Jacken und Mäntel verlassen mussten und nach der unübersichtlichen Abholaktion am vergangenen Sonntag, steigt die Zahl der Anzeigen. Mindestens 24 Party-Gäste haben Anzeige wegen verschwundener Jacken erstattet, teilte die Polizei mit.

Was können die geschädigten Besucher nun im Nachhinein von dem Party-Veranstalter Eventful Deutschland UG erwarten? Die Antworten darauf weiß Professor Roland Michael Beckmann, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität des Saarlandes. „Nach meinen Kenntnissen des Sachverhaltes ist von einem groben Verschulden des Garderobenpersonals auszugehen, so dass den Veranstalter in solchen Fällen dem Grunde nach eine Haftung trifft.“

Am vergangenen Wochenende kam es auf der Mallorca-Party im E-Werk, die bereits mittags um 15 Uhr begann, im Laufe des Abends zu einem Garderoben-Chaos, das ungeahnte Ausmaße annahm. Das Garderobenpersonal vertauschte von etwa 200 Jacken und Mäntel die Nummern, so dass viele Kleidungsstücke nicht mehr auffindbar waren.

Verschwundene Jacken und Mäntel muss der Veranstalter ersetzen, sagt Beckmann. Allerdings trifft den Geschädigten die Beweislast für den Verlust und auch den Wert der abhanden gekommenen Jacken und Mäntel. Gleiches gilt für gestohlene Gegenstände in den Jacken, beispielsweise Handys oder Schlüssel. Auch hier muss der Geschädigte erst einmal selbst beweisen können, dass diese Gegenstände sich in den abgegebenen Kleidungsstücken befunden haben.

„Und da sehe ich ein Beweisproblem“, sagt Beckmann. „Und noch etwas anderes ist zu berücksichtigen: Selbst wenn der Geschädigte beweisen kann, dass sich in seiner Jacke ein Handy befunden hat, steht wenigstens ein Mitverschulden des Geschädigten im Raum und der Schadensersatz kann gekürzt werden, da ein Garderobier nur die Verwahrung der Kleidungsstücke übernimmt, nicht unbedingt aber von darin befindlichen wertvollen Gegenständen.“

Schlechte Karten haben auch die Partybesucher, die wegen des Event-Abbruchs den Eintrittspreis zurückerstattet haben wollen, sagt der Dekan. Obwohl die Feier vom Veranstalter abgebrochen wurde, sieht der Experte die Voraussetzungen eines vollständigen Erstattungsanspruchs nicht gegeben. „Wenn die Party erst kurz vor dem regulären Ende abgebrochen wurde, hatten die Gäste bereits einige Gelegenheit, an der Party teilzunehmen, so dass insoweit die Geltendmachung einer Rückerstattung kaum Erfolgsaussichten hat. Deshalb könnten die Besucher allenfalls eine sehr geringe Teilrückerstattung beanspruchen.“

Auch die Frage, ob die Agentur Eventful die Kosten des Polizeieinsatzes übernehmen muss, sei noch offen, teilte ein Polizeisprecher auf Anfrage mit. Dies sei der Fall, sofern sich herausstellen würde, dass ein grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters den Einsatz von rund 20 Polizeibeamten über mehrere Stunden ausgelöst hat.

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