Kriminalität Hakenkreuz nicht abgeklebt: Polizei erstattet Anzeige

Saarlouis · Gegen einen französischen Flohmarkthändler hat die Polizei Anzeige erstattet, weil er einen Ausrüstungsgegenstand mit einem nicht abgeklebten Hakenkreuz angeboten hat. Das ist nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuches verboten.

Wie ein Sprecher der Polizeiinspektion Saarlouis gestern sagte, habe der Händler neun derartige Artikel angeboten, acht davon seien abgeklebt worden.

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