Mehr Durchblick für Verbraucher

Saarbrücken · Viele Nutzer ärgern sich, dass ihr Internet-Anschluss viel langsamer ist als der Provider in seinen Prospekten versprochen hat. Eine neue Verordnung zwingt die Anbieter nun zur Transparenz.

 Verbraucher können die tatsächliche Geschwindigkeit ihres Internet-Anschlusses mit einem sogenannten Speedtest überprüfen. Foto: Warnecke/dpa

Verbraucher können die tatsächliche Geschwindigkeit ihres Internet-Anschlusses mit einem sogenannten Speedtest überprüfen. Foto: Warnecke/dpa

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Das Problem ist vielen Internetnutzern nicht fremd: Trotz vollmundiger Werbeversprechen ist der neue Internetanschluss in der Praxis deutlich langsamer als erwartet. Überlastete Router, mangelhafte Verkabelung im Haus oder Wartungsarbeiten: Es gibt viele Gründe dafür, warum das Breitband-Internet nicht die versprochene Maximalgeschwindigkeit erreicht - nur wurden die eben von Provider-Seite in der Vergangenheit meist nicht erwähnt. Die Bundesnetzagentur hat im März 2017 nach Prüfungen von 160 000 Anschlüssen festgestellt, dass im Festnetz nur rund zwölf Prozent der Anschlüsse wirklich die im Vertrag angepriesene Maximalgeschwindigkeit erreichen, bei Mobilfunkanschlüssen waren es nur fünf Prozent. Doch seit dem 1. Juni sind die Anbieter zur Transparenz verpflichtet. Neben wesentlich genaueren Angaben zu Vertragslaufzeit und Kosten werden die Provider unter anderem dazu verpflichtet, ein sogenanntes Produktinformationsblatt zu jedem Angebot beizulegen. Internetdienste müssen darin "die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende sowie die maximale Datenübertragungsrate für Download und Upload" angeben, wie es in der Transparenzverordnung heißt.

Lediglich für Mobilfunknetze muss "ausschließlich die geschätzte maximale Datenübertragungsrate" beziffert werden. Die Provider müssen die Produktdatenblätter auch Nutzern mit einem bereits bestehenden Anschluss zur Verfügung stellen, beispielsweise auf ihrer Internetseite. "Das gilt auch für Tarife, die nicht mehr angeboten werden", sagt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Nutzer müssen künftig außerdem die Möglichkeit bekommen, die tatsächliche Geschwindigkeit ihres Internetanschlusses zu prüfen. "Ihr Anbieter muss Sie bereits im Rahmen des Vertragsabschlusses auf die Prüfmöglichkeit hinweisen", so die Verbraucherschützerin. Diesen Hinweis müssten die Anbieter außerdem direkt nach der Schaltung des Anschlusses per SMS oder E-Mail wiederholen.

Wer die Geschwindigkeit seines Internet- oder Mobilfunkanschlusses ermitteln und mit den Daten aus dem Informationsblatt vergleichen will, kann das auf sogenannten Speedtest-Seiten oder per App tun. Falls der jeweilige Betreiber keinen solchen Test anbietet, können Nutzer auf das Angebot der Bundesnetzagentur zurückgreifen.

Wer seine Mobilfunkgeschwindigkeit testen will, muss zunächst eine App für das jeweilige Gerät herunterladen. Dazu bietet die Bundesnetzagentur Informationsmaterial unter breitbandmessung.de/mobil-testen. In beiden Fällen bekommen Nutzer dann Angaben zur Download- und Upload-Rate, also wie schnell Dateien herunter- oder hochgeladen werden können. Zusätzlich ist immer die sogenannte Paketlaufzeit oder Latenz angegeben - diese gibt Aufschluss über die Verzögerung zwischen der Eingabe in ein System und der Ausgabe, was zum Beispiel für Videotelefonie wichtig ist. Diese Werte können dann mit denen aus dem Informationsblatt verglichen werden. Christine Steffen rät dazu, direkt nach der Einrichtung des Anschlusses eine solche Geschwindigkeitsmessung durchzuführen und den Test an den darauffolgenden Tagen zu wiederholen, um tagesbedingte Schwankungen auszuschließen. Die Ergebnisse sollten Nutzer dokumentieren und den Provider im Zweifelsfall auffordern, für Besserung zu sorgen.

Allerdings seien diese Tests nicht immer hundertprozentig aussagekräftig, da die ermittelte Geschwindigkeit von vielen Faktoren abhänge, sagt Mirko Schubert, IT-Experte bei teltarif.de. So könne man bereits durch die Verwendung von verschiedenen Browsern zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Auch viele gleichzeitig geöffnete Programme könnten die Ergebnisse verfälschen. Nutzer müssen diese laut Schubert daher vor dem Testen auf jeden Fall schließen. Auch der Virenscanner müsse temporär deaktiviert werden. Außerdem werde immer die Gesamtstrecke von der Testseite zum Computer gemessen. Somit könnten mögliche Übertragungsprobleme im Heimnetzwerk die Messwerte negativ beeinflussen. "Ist der Computer beispielsweise über WLAN mit dem DSL-Router verbunden, können die Ergebnisse stark verfälscht werden", so Schubert. Außerdem könne die Speedtest-Seite aufgrund vieler gleichzeitiger Anfragen auch einmal überlastet sein. Nutzer sollten deshalb Tests von mehreren Anbietern durchführen und die Ergebnisse anschließend vergleichen.

Ob aufgrund mangelnder Geschwindigkeit oder aus anderen Gründen: Auch wer seinen DSL- oder Mobilfunkanbieter wechseln will, hat es durch die Transparenzverordnung künftig leichter. Neben der besseren Vergleichbarkeit der Verträge müssen die Provider jetzt auch den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag ausläuft sowie die Kündigungsfrist angeben. Ab dem 1. Dezember 2017 müssen diese Angaben sogar stets auf der Rechnung zu finden sein.

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