Bundesfinanzhof Urteil: Hundeschule muss Gewerbesteuer zahlen

München · Eine Hundeschule ist keine Schule, sondern ein Gewerbebetrieb – und die Betreiber müssen dementsprechend Gewerbesteuer zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Damit hat nach jahrelangem Rechtsstreit eine Trainerin von Blindenhunden ihren Kampf mit den Finanzbehörden verloren. Die Frau aus Nordrhein-Westfalen argumentiert, die Ausbildung eines Blindenhunds sei eine erzieherische Tätigkeit. Deswegen wollte sie keine Gewerbesteuer zahlen. (Az.: VIII R 11/15)

 Die Hundetrainerin hatte schon in der ersten Instanz vor dem Finanzgericht Münster verloren – der Bundesfinanzhof hat das Urteil nun bestätigt.

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