Landgericht Saarbrücken Bewährungsstrafe für Klaus Meiser

Saarbrücken · Im ersten Prozess um den Finanzskandal beim Landessportverband (LSVS) sind heute am Saarbrücker Landgericht die Urteile gefallen.

 Ex-Landtags- und LSVS-Präsident Klaus Meiser.

Ex-Landtags- und LSVS-Präsident Klaus Meiser.

Foto: BeckerBredel

Der frühere LSVS-Präsident Klaus Meiser ist wegen Untreue und Vorteilsgewährung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden – ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung.

Außerdem muss Meiser als Bewährungsauflage einen Betrag von 60 000 Euro an die Staatskasse zahlen. Der 64-Jährige überweist dem LSVS weitere 60 000 Euro als Schadensausgleich.

Die Mitangeklagten Karin Nonnweiler und Franz Josef Schumann, die bis September 2018 mehrere Jahre dem LSVS-Präsidium angehörten, erhalten wegen Vorteilsgewährung jeweils Geldstrafen von 90 Tagessätzen. Bei Nonnweiler beträgt der Tagessatz 100 Euro, im Fall von Schumann beläuft er sich auf 250 Euro.

Die Angeklagten hatten bereits am ersten Prozesstag über ihre Anwälte alle Tatvorwürfe eingeräumt – im Rahmen einer Verständigung im Strafverfahren, eines sogenannten Deals. Daraufhin ließ die Staatsanwaltschaft einzelne Anhaltspunkte fallen.

Gegen Meiser hatte das Landgericht sieben Anklagen zugelassen. Verurteilt wurde er nun wegen der Anstellung seiner damaligen Lebensgefährtin beim LSVS, zwei Restaurantbesuchen und der Bewirtung von Landtagsbeschäftigten an der Sportschule - jeweils auf Kosten des Sportverbandes.

Ebenso wie Nonnweiler und Schumann befand ihn die Wirtschaftskammer auch der Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit der Geburtstagsfeier von Innenminister Klaus Bouillon (CDU) für schuldig.

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