Keine geistige Behinderung Entschädigung für Förderschul-Besuch

Köln · Ein junger Mann, der zu Unrecht auf eine Förderschule für geistige Behinderung geschickt wurde, hat Anspruch auf Entschädigung. Das Land Nordrhein-Westfalen habe seine Amtspflichten verletzt und müsse nun dafür haften, entschied das Landgericht Köln gestern.

Die Höhe der Entschädigung steht noch nicht fest. Der heute 21-Jährige war 2004 als geistig behindert eingestuft und auf eine Sonderschule geschickt worden. Vergeblich bat er um Schulwechsel. Laut Gericht seien ihm dadurch Chancen verbaut worden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort