Keine geistige Behinderung Entschädigung für Förderschul-Besuch
Köln · Ein junger Mann, der zu Unrecht auf eine Förderschule für geistige Behinderung geschickt wurde, hat Anspruch auf Entschädigung. Das Land Nordrhein-Westfalen habe seine Amtspflichten verletzt und müsse nun dafür haften, entschied das Landgericht Köln gestern.
17.07.2018
, 20:30 Uhr
Die Höhe der Entschädigung steht noch nicht fest. Der heute 21-Jährige war 2004 als geistig behindert eingestuft und auf eine Sonderschule geschickt worden. Vergeblich bat er um Schulwechsel. Laut Gericht seien ihm dadurch Chancen verbaut worden.